
Sie haben Ihre Karte bereits erhalten – und damit ist der Teil des Verfahrens abgeschlossen, bei dem alles noch unkompliziert ist. Von nun an beginnt die Verwaltungsarbeit: ein Ansprechpartner und eine Geschäftsadresse, die jedes Jahr erneuert werden müssen; ein Jahresbericht, der auch dann vorgeschrieben ist, wenn das Unternehmen das ganze Jahr über inaktiv war; eine Bank, die Ihr Konto ohne Angabe von Gründen schließen kann; ein Internetdienstanbieter, der nicht mehr auf E-Mails antwortet; und eine Karte, die in fünf Jahren abläuft.
Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Internetdienstanbieter unzufrieden sind, denken Sie daran, dass Sie nicht an ihn gebunden sind. Der Wechsel der Kontaktperson und der Geschäftsadresse ist eine Entscheidung des Vorstands und erfordert eine Mitteilung an das Handelsregister; der Eintrag wird innerhalb eines Werktags aktualisiert – aus der Ferne, ohne Notar und ohne Neuregistrierung des Unternehmens. So etwas wie eine „Verlegung“ gibt es nicht – das ist ein Mythos, der denen gelegen kommt, die Sie nicht gehen lassen wollen.
Wir agieren als lizenzierter Anbieter und offizielles Mitglied des e-Residency-Marktplatzes: Wir stellen eine eingetragene Adresse und einen Ansprechpartner zur Verfügung, führen die Buchhaltung, erstellen den Jahresbericht und bringen, falls die Buchhaltungsunterlagen in Unordnung sind, Ordnung hinein und klären alle vom Register aufgeworfenen Probleme, bevor die Angelegenheit zur zwangsweisen Auflösung der Gesellschaft eskaliert.
| Thema | Praktische Hinweise |
|---|---|
| Ansprechpartner und Anschrift | Obligatorisch, sofern kein Mitglied des Verwaltungsrats in Estland, im EWR oder in der Schweiz ansässig ist |
| Wechsel des Anbieters | Beschluss des Verwaltungsrats + Antrag beim Register; die Eintragung wird innerhalb eines Arbeitstages aktualisiert, aus der Ferne |
| Wer darf als Ansprechpartner fungieren | Nur ein zugelassener Dienstleister, ein Notar, eine Anwaltskanzlei oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
| Jahresbericht | Jedes Jahr verpflichtend, auch in Jahren ohne finanzielle Aktivitäten; die Nichtvorlage führt zu Mahnungen, Geldbußen und zur zwangsweisen Löschung aus dem Register |
| Gültigkeitsdauer der Karte | 5 Jahre; die Verlängerung erfordert einen neuen Antrag und die erneute Entrichtung der staatlichen Gebühr; muss im Voraus eingereicht werden |
| Staatliche Gebühr | 150 €; ab dem 1. Januar 2027 – ein Pauschalbetrag von 165 € |
| Verlängerung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Republik Belarus | Nur wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Karte wurde zuvor ausgestellt und entgegengenommen + laufende Geschäftstätigkeit in Estland |
| e-Residency-Marktplatz | Ein Verzeichnis von Anbietern mit Preisen, Bewertungen und Vergleichen; prüfen Sie die Bewertungen und Einschränkungen der Anbieter, bevor Sie sich anmelden |
| Einkommensteuer | 0 % auf reinvestierte Gewinne; 22/78 bei Ausschüttung von Dividenden |
| Bankkonto | Nicht garantiert und kann geschlossen werden: Banken und EMIs führen ihre eigene Risikobewertung durch |
| Was die Karte nicht bietet | Aufenthaltsgenehmigung, Visum, Arbeitserlaubnis, Bankkonto, estnische Steueransässigkeit |

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung! Wenn Sie sich über den Status Ihres Unternehmens nicht sicher sind, geben Sie einfach Ihren Registrierungscode an – wir prüfen ihn dann kostenlos im Register und teilen Ihnen umgehend mit, was dringend zu tun ist.

Das, was wir von E-Residents am häufigsten hören, lautet: „Ich würde gerne wegziehen, aber dort ist mein eingetragener Wohnsitz.“ Das ist ein Missverständnis, das den Betroffenen jahrelang Unannehmlichkeiten bereitet.
Die eingetragene Adresse und die Kontaktperson sind weder Eigentum des Anbieters noch Teil Ihres Unternehmens. Es handelt sich um zwei Einträge im Handelsregister, die durch einen Beschluss des Vorstands geändert werden können. Das Unternehmen bleibt dasselbe: dieselbe Registrierungsnummer, dasselbe Bankkonto, dieselben Verträge mit Kunden, dieselbe Geschichte. Es muss nichts neu registriert werden, es ist kein Notar erforderlich und es ist kein persönlicher Besuch nötig – der neue Dienstleister trägt sich aus der Ferne selbst in das Register ein, in der Regel innerhalb eines Werktags.
Was Sie beim Wechsel wirklich tun sollten:
Ein gesonderter Hinweis zur Auswahl eines neuen Anbieters: Prüfen Sie das Profil auf dem e-Residency-Marktplatz, wo Sie Dienstleistungen, Preise, Einschränkungen je nach Kundentyp sowie Bewertungen von e-Residents einsehen können, die per digitaler Signatur verifiziert wurden. Dies ist die einzige öffentliche Quelle, die nur schwer zu manipulieren ist.

Die Logik, dass „es nichts zu melden gibt, wenn das Unternehmen nicht tätig war“, gilt in Estland nicht. Ein Jahresbericht ist stets vorgeschrieben, auch bei einem Umsatz von null, und muss jedes Jahr unabhängig vom Umsatz eingereicht werden. Genau hier scheitern E-Resident-Unternehmen am häufigsten: Das Projekt ist gescheitert, die Karte liegt in einer Schublade, Schreiben des Handelsregisters werden an den Dienstleister geschickt, und dieser leitet sie an die frühere E-Mail-Adresse weiter.
Die Situation eskaliert dann: Das Register versendet eine Verwarnung, verhängt anschließend eine Geldbuße – und kann diese erneut verhängen –, benachrichtigt die Steuer- und Zollbehörde, die ihrerseits auf das Unternehmen aufmerksam wird und schließlich ein Verfahren zur zwangsweisen Löschung einleitet. Die Löschung mag wie ein bequemer Weg erscheinen, damit sich das Problem „von selbst löst“, ist es aber nicht: Die Geldbuße bleibt bestehen, und ein Vorstandsmitglied entdeckt das Problem meist erst, wenn es versucht, auf die Gelder auf dem Konto zuzugreifen.
Die praktische Schlussfolgerung ist einfach: Wenn Sie das Unternehmen nicht mehr benötigen, müssen Sie es vorschriftsmäßig auflösen, anstatt es einfach sich selbst zu überlassen. Wenn Sie es zwar noch benötigen, die Buchführung jedoch überfällig ist, ist es kostengünstiger, die Schulden jetzt zu begleichen als erst in zwei Jahren.

Ein erheblicher Teil der E-Residents ist von diesem Problem betroffen, und es liegt fast nie an einem eigenen Fehlverhalten. Banken und Fintech-Anbieter führen eigene Risikobewertungen durch, überprüfen regelmäßig ihre Kundenportfolios und schließen Konten in ganzen Kategorien. Das E-Residency-Programm greift nicht in diese Entscheidungen ein und kann sie nicht beeinflussen – dies ist in den eigenen Unterlagen ausdrücklich festgelegt.
Was hilft:
Wir erstellen ein Dokumentenpaket und eine Beschreibung des Geschäftsmodells für die Kontoeröffnung, aber die Entscheidung trifft immer die Bank oder der E-Geld-Anbieter selbst, und kein Anbieter kann garantieren, dass ein Konto eröffnet wird. Versprechungen, die das Gegenteil behaupten, sind ein Grund zur Besorgnis.

Wenn Sie gerade erst einen Standort auswählen und Ihre Gründungskarte noch nicht erhalten haben, beginnen Sie mit der Übersichtsseite für Gründer aus Nicht-EU-Ländern
| Was | Wann | Was passiert, wenn Sie eine Frist versäumen? |
|---|---|---|
| Verlängerung der Angaben zur Kontaktperson und zum Sitz | Jährlich, zum Vertragsdatum | Das Unternehmen hat formal keine Ansprechpartnerin mehr; das Register erlässt eine Anordnung |
| Jahresbericht | Jährlich, innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres | Verwarnung, Geldbuße, Mahnung durch die Steuerbehörden, zwangsläufige Löschung aus dem Register |
| Umsatzsteuererklärungen (KMD) | Monatlich bis zum 20., sofern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt | Verzugsstrafen und das Risiko des Entzugs der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer |
| Erklärungen über Zahlungen an natürliche Personen (TSD) | Monatlich bis zum 10., sofern Zahlungen getätigt wurden | Verzugsstrafen, Bußgelder und automatische Nachforderungen |
| Richtigkeit der Daten im Register | Bei Änderungen (Adresse, Begünstigte, Vorstand) | Persönliche Haftung des Vorstands, Kontosperrungen und Anfragen der Bank/des elektronischen Geldinstituts |
| Verlängerung der e-Residency-Karte | 2–3 Monate vor Ablauf der 5-Jahres-Laufzeit | Verlust des Zugriffs auf die digitale Signatur, e-MTA und staatliche E-Services |
Die Karte ist fünf Jahre lang gültig. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert einen neuen Antrag, bei dem die staatliche Gebühr erneut zu entrichten ist und ein erneuter Besuch bei der ausstellenden Behörde zur Abholung der neuen Karte erforderlich ist; es ist sinnvoll, Ihre Unterlagen bereits mehrere Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einzureichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Die staatliche Gebühr beträgt derzeit 150 €, und ab dem 1. Januar 2027 gilt ein Pauschalbetrag von 165 €, unabhängig davon, wo Sie Ihre Karte abholen.
Beim Austausch der Karte bleiben das Unternehmen und alle seine Einträge im Register erhalten – lediglich das physische Medium und die Schlüssel ändern sich. Solange Sie jedoch noch nicht im Besitz der neuen Karte sind, können Sie keine Dokumente mit einer digitalen Signatur unterzeichnen, was bedeutet, dass Sie keine Berichte einreichen oder selbst Änderungen am Register vornehmen können.
Genau deshalb ist die Lücke in der Gültigkeitsdauer der Karte für diejenigen am unbequemsten, die die Verwaltung selbst erledigen.
Für Staatsangehörige Russlands und Weißrusslands gilt ein besonderes Verfahren: Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind – die Karte wurde zuvor ausgestellt und entgegengenommen, und der Antragsteller übt in Estland eine fortlaufende Geschäftstätigkeit aus und erfüllt dabei alle damit verbundenen Verpflichtungen. Eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem anderen Land hebt diese Einschränkung nicht auf, und das Antragsverfahren dauert aufgrund zusätzlicher Überprüfungen länger. Praktische Schlussfolgerung: Wenn dies auf Sie zutrifft, ist „laufende Geschäftstätigkeit“ kein abstraktes Konzept, sondern ein Zustand des Unternehmens, der durch Jahresabschlüsse und tatsächliche Transaktionen bestätigt werden muss, und dies muss bereits weit vor dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, nachgewiesen sein.
Ein Notar ist nicht erforderlich; das Unternehmen wird nicht neu registriert; die Registrierungsnummer und die Kontonummer bleiben unverändert. Das Einzige, worauf wirklich geachtet werden muss, ist die Abstimmung der Termine, damit kein Zeitraum ohne Ansprechpartner entsteht.
| Steuer | Steuersatz 2026 |
|---|---|
| Vom Unternehmen einbehaltener Gewinn | 0 % |
| Dividendenausschüttung | 22/78 (effektiv 28,21 Prozent des erhaltenen Nettobetrags) |
| Mehrwertsteuer, Regelsatz | 24 % |
| Schwellenwert für die obligatorische Umsatzsteuerregistrierung | 40.000 € steuerpflichtige Umsätze in Estland pro Jahr |
| Einkommensteuer | 22 |
Die für 2026 geplante zusätzliche Körperschaftsteuer von 2 % wurde ebenso gestrichen wie die Erhöhung der Einkommensteuer auf 24 Prozent.
Das E-Residency-Programm und einige Marktplatzanbieter erstatten ukrainischen Unternehmern die Kosten für die Unternehmensgründung. Die Bedingungen und die Liste der teilnehmenden Anbieter ändern sich von Zeit zu Zeit – falls dies auf Sie zutrifft, prüfen Sie bitte die aktuellen Anforderungen, bevor Sie eine Zahlung vornehmen; wir helfen Ihnen gerne dabei.
Wir führen eine kostenlose Überprüfung Ihrer Registrierungsdaten (Adresse, Berichte, Compliance-Mitteilungen) durch. Innerhalb von 24 Stunden teilen wir Ihnen unverblümt mit, welche Risiken sofortiges Handeln erfordern, und unterbreiten Ihnen ein transparentes Angebot.
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