Dienstleistungen für estnische E-Residenten

Dienstleistungen für estnische E-Residenten
September 11, 2026
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Sie haben Ihre Karte bereits erhalten – und damit ist der Teil des Verfahrens abgeschlossen, bei dem alles noch unkompliziert ist. Von nun an beginnt die Verwaltungsarbeit: ein Ansprechpartner und eine Geschäftsadresse, die jedes Jahr erneuert werden müssen; ein Jahresbericht, der auch dann vorgeschrieben ist, wenn das Unternehmen das ganze Jahr über inaktiv war; eine Bank, die Ihr Konto ohne Angabe von Gründen schließen kann; ein Internetdienstanbieter, der nicht mehr auf E-Mails antwortet; und eine Karte, die in fünf Jahren abläuft.

Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Internetdienstanbieter unzufrieden sind, denken Sie daran, dass Sie nicht an ihn gebunden sind. Der Wechsel der Kontaktperson und der Geschäftsadresse ist eine Entscheidung des Vorstands und erfordert eine Mitteilung an das Handelsregister; der Eintrag wird innerhalb eines Werktags aktualisiert – aus der Ferne, ohne Notar und ohne Neuregistrierung des Unternehmens. So etwas wie eine „Verlegung“ gibt es nicht – das ist ein Mythos, der denen gelegen kommt, die Sie nicht gehen lassen wollen.

Wir agieren als lizenzierter Anbieter und offizielles Mitglied des e-Residency-Marktplatzes: Wir stellen eine eingetragene Adresse und einen Ansprechpartner zur Verfügung, führen die Buchhaltung, erstellen den Jahresbericht und bringen, falls die Buchhaltungsunterlagen in Unordnung sind, Ordnung hinein und klären alle vom Register aufgeworfenen Probleme, bevor die Angelegenheit zur zwangsweisen Auflösung der Gesellschaft eskaliert.

Wichtige Fakten

ThemaPraktische Hinweise
Ansprechpartner und AnschriftObligatorisch, sofern kein Mitglied des Verwaltungsrats in Estland, im EWR oder in der Schweiz ansässig ist
Wechsel des AnbietersBeschluss des Verwaltungsrats + Antrag beim Register; die Eintragung wird innerhalb eines Arbeitstages aktualisiert, aus der Ferne
Wer darf als Ansprechpartner fungierenNur ein zugelassener Dienstleister, ein Notar, eine Anwaltskanzlei oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
JahresberichtJedes Jahr verpflichtend, auch in Jahren ohne finanzielle Aktivitäten; die Nichtvorlage führt zu Mahnungen, Geldbußen und zur zwangsweisen Löschung aus dem Register
Gültigkeitsdauer der Karte5 Jahre; die Verlängerung erfordert einen neuen Antrag und die erneute Entrichtung der staatlichen Gebühr; muss im Voraus eingereicht werden
Staatliche Gebühr150 €; ab dem 1. Januar 2027 – ein Pauschalbetrag von 165 €
Verlängerung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Republik BelarusNur wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Karte wurde zuvor ausgestellt und entgegengenommen + laufende Geschäftstätigkeit in Estland
e-Residency-MarktplatzEin Verzeichnis von Anbietern mit Preisen, Bewertungen und Vergleichen; prüfen Sie die Bewertungen und Einschränkungen der Anbieter, bevor Sie sich anmelden
Einkommensteuer0 % auf reinvestierte Gewinne; 22/78 bei Ausschüttung von Dividenden
BankkontoNicht garantiert und kann geschlossen werden: Banken und EMIs führen ihre eigene Risikobewertung durch
Was die Karte nicht bietetAufenthaltsgenehmigung, Visum, Arbeitserlaubnis, Bankkonto, estnische Steueransässigkeit

So besuchen Sie uns oder buchen einen Termin: 4 Schritte

1
Reichen Sie eine Anfrage ein und geben Sie die Registrierungsnummer des Unternehmens an. Wir überprüfen den aktuellen Status im Register: wer die Kontaktperson ist, wie die Adresse lautet, ob Berichte eingereicht wurden und ob Anordnungen ergangen sind.
2
Hier finden Sie eine Anleitung: Was Sie in Ihrem Fall tun müssen – ändern Sie einfach die Adresse und den Ansprechpartner, fügen Sie eine Buchhaltungsabteilung hinzu oder begleichen Sie zunächst etwaige ausstehende Berichtspflichten.
3
Bezahlen Sie die Rechnung und unterzeichnen Sie die Dokumente mit einer digitalen Signatur – Sie müssen nicht extra zu einem Notar fahren.
4
Wir nehmen die erforderlichen Änderungen im Handelsregister vor und übernehmen die laufende Betreuung des Unternehmens: Korrespondenz, Buchhaltung und Fristen.
So besuchen Sie uns oder buchen einen Termin: 4 Schritte

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung! Wenn Sie sich über den Status Ihres Unternehmens nicht sicher sind, geben Sie einfach Ihren Registrierungscode an – wir prüfen ihn dann kostenlos im Register und teilen Ihnen umgehend mit, was dringend zu tun ist.

Anbieter dieses Dienstes ist eBusiness Solutions OÜ

Ein offizieller und lizenzierter Partner, der Unternehmensdienstleistungen in Estland anbietet und Mitglied des e-Residency-Marktplatzes ist.

Partner service
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Kosten für Dienstleistungen

Paket „Adresse und Ansprechpartner“
aus 280 € 
  • Ein eingetragener Firmensitz in Tallinn, der den Anforderungen des Handelsgesetzbuchs entspricht
  • Zugelassener Ansprechpartner-Service
  • Änderungen im Handelsregister – aus der Ferne, innerhalb von 1 Werktag
  • Entgegennahme und Weiterleitung von offizieller Korrespondenz mit Empfangsbestätigung
  • Erinnerungen an Meldefristen
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu. Das Unternehmen bleibt dasselbe – lediglich der Eintrag im Register ändert sich.
Bestellung
Paket „Schlüsselfertige E-Resident-Firma“
aus 400 € 
  • Alle Leistungen aus dem Paket „Adresse und Ansprechpartner“
  • Monatliche Buchhaltung und Erstellung von Steuererklärungen
  • Umsatzsteueranmeldung und -abrechnung entsprechend den Anforderungen Ihres Geschäftsmodells
  • Jahresbericht und Überwachung aller Fristen
  • Änderungen im Handelsregister: Geschäftsführer, Beteiligungen, wirtschaftliche Eigentümer, Firmenname
  • Vorbereitung von Unterlagen für die Kontoeröffnung oder einen Wechsel der Bank bzw. des E-Geld-Anbieters
  • Gründung einer neuen Gesellschaft, falls Sie gerade erst anfangen
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu.
Bestellung
Das „Aufräum“-Paket
aus 100 € 
  • Prüfung des Unternehmensstatus: eingereichte und ausstehende Berichte, Anweisungen, Status der Ansprechpartner
  • Nachbereinigung der Buchhaltung für vergangene Perioden
  • Erstellung und Einreichung überfälliger Jahresberichte
  • Beantwortung behördlicher Aufforderungen und Aussetzung von Verfahren zur zwangsweisen Löschung
  • Benennung einer Kontaktperson und einer Anschrift bei Ablauf der Dienstleistungsfrist
  • Liquidation oder Verkauf des Unternehmens, falls Sie sich gegen eine Fortführung entscheiden
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu. Je früher Sie anfangen, desto günstiger wird es: Die Wiederherstellung der Datensätze für ein Jahr kostet nur einen Bruchteil dessen, was es für drei Jahre kosten würde.
Bestellung
Wichtigste Erkenntnis: Sie sind nicht an Ihren Anbieter gebunden

Wichtigste Erkenntnis: Sie sind nicht an Ihren Anbieter gebunden

Das, was wir von E-Residents am häufigsten hören, lautet: „Ich würde gerne wegziehen, aber dort ist mein eingetragener Wohnsitz.“ Das ist ein Missverständnis, das den Betroffenen jahrelang Unannehmlichkeiten bereitet.

Die eingetragene Adresse und die Kontaktperson sind weder Eigentum des Anbieters noch Teil Ihres Unternehmens. Es handelt sich um zwei Einträge im Handelsregister, die durch einen Beschluss des Vorstands geändert werden können. Das Unternehmen bleibt dasselbe: dieselbe Registrierungsnummer, dasselbe Bankkonto, dieselben Verträge mit Kunden, dieselbe Geschichte. Es muss nichts neu registriert werden, es ist kein Notar erforderlich und es ist kein persönlicher Besuch nötig – der neue Dienstleister trägt sich aus der Ferne selbst in das Register ein, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Was Sie beim Wechsel wirklich tun sollten:

  • Sammeln Sie Ihre Unterlagen. Gründungsunterlagen, Buchhaltungsunterlagen, Belege, eingereichte Berichte und den Zugang zur Buchhaltungssoftware. Laut Gesetz gehören die Buchhaltungsunterlagen Ihnen, nicht dem Dienstleister;
  • Überprüfen Sie den Stand Ihrer Berichterstattung vor dem Wechsel, nicht danach: Wurden die Jahresberichte eingereicht, gibt es behördliche Mitteilungen und sind die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten auf dem neuesten Stand?
  • Verhindern Sie Lücken in der Berichterstattung. Die Bestellung eines Ansprechpartners ist zeitlich begrenzt; wenn der alte Vertrag abgelaufen ist und der neue noch nicht registriert wurde, hat das Unternehmen technisch gesehen für einen bestimmten Zeitraum keinen benannten Ansprechpartner – das Register kann dies erkennen. Wir stimmen die Daten ab;
  • Prüfen Sie, wohin die Korrespondenz gesendet wurde. Falls der Anbieter Briefe nicht weitergeleitet hat, liegen Ihnen möglicherweise unadressierte Bescheide der Steuerbehörden vor, von denen Sie nichts wissen.

Ein gesonderter Hinweis zur Auswahl eines neuen Anbieters: Prüfen Sie das Profil auf dem e-Residency-Marktplatz, wo Sie Dienstleistungen, Preise, Einschränkungen je nach Kundentyp sowie Bewertungen von e-Residents einsehen können, die per digitaler Signatur verifiziert wurden. Dies ist die einzige öffentliche Quelle, die nur schwer zu manipulieren ist.

Jahresbericht: Der Bereich, in dem „ruhende“ Unternehmen am häufigsten Fehler machen

Jahresbericht: Der Bereich, in dem „ruhende“ Unternehmen am häufigsten Fehler machen

Die Logik, dass „es nichts zu melden gibt, wenn das Unternehmen nicht tätig war“, gilt in Estland nicht. Ein Jahresbericht ist stets vorgeschrieben, auch bei einem Umsatz von null, und muss jedes Jahr unabhängig vom Umsatz eingereicht werden. Genau hier scheitern E-Resident-Unternehmen am häufigsten: Das Projekt ist gescheitert, die Karte liegt in einer Schublade, Schreiben des Handelsregisters werden an den Dienstleister geschickt, und dieser leitet sie an die frühere E-Mail-Adresse weiter.

Die Situation eskaliert dann: Das Register versendet eine Verwarnung, verhängt anschließend eine Geldbuße – und kann diese erneut verhängen –, benachrichtigt die Steuer- und Zollbehörde, die ihrerseits auf das Unternehmen aufmerksam wird und schließlich ein Verfahren zur zwangsweisen Löschung einleitet. Die Löschung mag wie ein bequemer Weg erscheinen, damit sich das Problem „von selbst löst“, ist es aber nicht: Die Geldbuße bleibt bestehen, und ein Vorstandsmitglied entdeckt das Problem meist erst, wenn es versucht, auf die Gelder auf dem Konto zuzugreifen.

Die praktische Schlussfolgerung ist einfach: Wenn Sie das Unternehmen nicht mehr benötigen, müssen Sie es vorschriftsmäßig auflösen, anstatt es einfach sich selbst zu überlassen. Wenn Sie es zwar noch benötigen, die Buchführung jedoch überfällig ist, ist es kostengünstiger, die Schulden jetzt zu begleichen als erst in zwei Jahren.

Was tun, wenn die Bank Ihren Antrag abgelehnt oder Ihr Konto geschlossen hat?

Was tun, wenn die Bank Ihren Antrag abgelehnt oder Ihr Konto geschlossen hat?

Ein erheblicher Teil der E-Residents ist von diesem Problem betroffen, und es liegt fast nie an einem eigenen Fehlverhalten. Banken und Fintech-Anbieter führen eigene Risikobewertungen durch, überprüfen regelmäßig ihre Kundenportfolios und schließen Konten in ganzen Kategorien. Das E-Residency-Programm greift nicht in diese Entscheidungen ein und kann sie nicht beeinflussen – dies ist in den eigenen Unterlagen ausdrücklich festgelegt.

Was hilft:

  • Reagieren Sie schnell. Wenn Ihr Konto geschlossen wird, wenden Sie sich umgehend an den Anbieter, um den Grund zu erfahren: Manchmal lässt sich das Problem durch die Vorlage von Unterlagen lösen;
  • Seien Sie darauf vorbereitet, Ihr Geschäft zu erläutern. Was macht das Unternehmen, wer sind seine Kunden, woher stammt das Geld und stimmen die Umsatzzahlen mit den angegebenen Geschäftsaktivitäten überein? Eine vage Beschreibung ist der häufigste Grund für eine Ablehnung;
  • Bewahren Sie nicht alles an einem Ort auf. Ein zweites Konto bei einem anderen E-Geld-Institut ist keine Paranoia, sondern gängige Praxis für ein Unternehmen ohne lokale Bank;
  • Halten Sie Ihre Buchhaltung in Ordnung. Ein überfälliger Jahresbericht ist im öffentlichen Register einsehbar und wird sich bei einer Prüfung nachteilig auf Sie auswirken.

Wir erstellen ein Dokumentenpaket und eine Beschreibung des Geschäftsmodells für die Kontoeröffnung, aber die Entscheidung trifft immer die Bank oder der E-Geld-Anbieter selbst, und kein Anbieter kann garantieren, dass ein Konto eröffnet wird. Versprechungen, die das Gegenteil behaupten, sind ein Grund zur Besorgnis.

Was ein E-Resident in der Regel benötigt: ein Dienstleistungspaket

Was ein E-Resident in der Regel benötigt: ein Dienstleistungspaket

  • Eine eingetragene Geschäftsadresse ist zwingend erforderlich; dabei muss es sich um eine physische Adresse in Estland handeln
  • Eine Kontaktperson ist erforderlich, wenn die Geschäftsführung keine im EWR ansässigen Personen umfasst 
  • Buchhaltung – monatliche Buchführung und Steuererklärungen
  • Jahresbericht – einschließlich Berichte bei Nullumsatz
  • Umsatzsteueranmeldung – sofern aufgrund Ihres Vertriebsmodells erforderlich 
  • Änderungen im Handelsregister – Geschäftsführer, Beteiligungen, Anschrift, wirtschaftliche Eigentümer 
  • Unternehmensanmeldung – falls Sie bereits eine Visitenkarte, aber noch kein Unternehmen haben
  • Unternehmensauflösung – falls beschlossen wurde, das Unternehmen aufzulösen 
  • Steuern für estnische Unternehmen im Jahr 2026 – ein Leitfaden zu Sätzen und Vorschriften

Wenn Sie gerade erst einen Standort auswählen und Ihre Gründungskarte noch nicht erhalten haben, beginnen Sie mit der Übersichtsseite für Gründer aus Nicht-EU-Ländern

Der Lebenszyklus eines E-Resident-Unternehmens: Was passiert nach der Registrierung?

Jährlicher Zyklus der Verpflichtungen

WasWannWas passiert, wenn Sie eine Frist versäumen?
Verlängerung der Angaben zur Kontaktperson und zum SitzJährlich, zum VertragsdatumDas Unternehmen hat formal keine Ansprechpartnerin mehr; das Register erlässt eine Anordnung
JahresberichtJährlich, innerhalb von 6 Monaten nach Ende des GeschäftsjahresVerwarnung, Geldbuße, Mahnung durch die Steuerbehörden, zwangsläufige Löschung aus dem Register
Umsatzsteuererklärungen (KMD)Monatlich bis zum 20., sofern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegtVerzugsstrafen und das Risiko des Entzugs der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Erklärungen über Zahlungen an natürliche Personen (TSD)Monatlich bis zum 10., sofern Zahlungen getätigt wurdenVerzugsstrafen, Bußgelder und automatische Nachforderungen
Richtigkeit der Daten im RegisterBei Änderungen (Adresse, Begünstigte, Vorstand)Persönliche Haftung des Vorstands, Kontosperrungen und Anfragen der Bank/des elektronischen Geldinstituts
Verlängerung der e-Residency-Karte2–3 Monate vor Ablauf der 5-Jahres-LaufzeitVerlust des Zugriffs auf die digitale Signatur, e-MTA und staatliche E-Services

Verlängerung der e-Residency-Karte

Die Karte ist fünf Jahre lang gültig. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert einen neuen Antrag, bei dem die staatliche Gebühr erneut zu entrichten ist und ein erneuter Besuch bei der ausstellenden Behörde zur Abholung der neuen Karte erforderlich ist; es ist sinnvoll, Ihre Unterlagen bereits mehrere Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einzureichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Die staatliche Gebühr beträgt derzeit 150 €, und ab dem 1. Januar 2027 gilt ein Pauschalbetrag von 165 €, unabhängig davon, wo Sie Ihre Karte abholen.

Beim Austausch der Karte bleiben das Unternehmen und alle seine Einträge im Register erhalten – lediglich das physische Medium und die Schlüssel ändern sich. Solange Sie jedoch noch nicht im Besitz der neuen Karte sind, können Sie keine Dokumente mit einer digitalen Signatur unterzeichnen, was bedeutet, dass Sie keine Berichte einreichen oder selbst Änderungen am Register vornehmen können.

 

Genau deshalb ist die Lücke in der Gültigkeitsdauer der Karte für diejenigen am unbequemsten, die die Verwaltung selbst erledigen.

Für Staatsangehörige Russlands und Weißrusslands gilt ein besonderes Verfahren: Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind – die Karte wurde zuvor ausgestellt und entgegengenommen, und der Antragsteller übt in Estland eine fortlaufende Geschäftstätigkeit aus und erfüllt dabei alle damit verbundenen Verpflichtungen. Eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem anderen Land hebt diese Einschränkung nicht auf, und das Antragsverfahren dauert aufgrund zusätzlicher Überprüfungen länger. Praktische Schlussfolgerung: Wenn dies auf Sie zutrifft, ist „laufende Geschäftstätigkeit“ kein abstraktes Konzept, sondern ein Zustand des Unternehmens, der durch Jahresabschlüsse und tatsächliche Transaktionen bestätigt werden muss, und dies muss bereits weit vor dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, nachgewiesen sein.

Wechsel des Internetanbieters: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Überprüfen Sie die Unternehmensdaten im Register – wer die Kontaktperson ist, wie die Adresse lautet, bis zu welchem Datum der Vertrag gültig ist und ob noch offene Aufträge vorliegen;
  2. Ein Beschluss des Vorstands über die Änderung der Kontaktperson und der Adresse;
  3. Zustimmung der neuen Kontaktperson und ein Antrag an das Handelsregister, unterzeichnet mit einer digitalen Signatur;
  4. Eintragung ins Register – in der Regel ein Werktag;
  5. Übertragung von Unterlagen vom bisherigen Anbieter: Buchhaltungsunterlagen, Belege, Zugangsdaten;
  6. Benachrichtigung der Bank und der Geschäftspartner, falls die Adresse in Verträgen und auf Rechnungen angegeben ist.

Ein Notar ist nicht erforderlich; das Unternehmen wird nicht neu registriert; die Registrierungsnummer und die Kontonummer bleiben unverändert. Das Einzige, worauf wirklich geachtet werden muss, ist die Abstimmung der Termine, damit kein Zeitraum ohne Ansprechpartner entsteht.

Häufige Fehler von E-Residents

  • Die E-Residency als steuerlichen Wohnsitz betrachten. Die Karte macht Sie nicht zu einem Einwohner Estlands. Ihr Heimatland wendet seine eigenen Vorschriften auf Sie an, einschließlich der Regelungen zu kontrollierten ausländischen Unternehmen und Betriebsstätten am Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung;
  • Die Nutzung des Firmenkontos als Privatkonto. Das Unternehmen ist eine eigenständige juristische Person; Abhebungen müssen als Dividenden, Vergütung der Geschäftsführer oder Aufwandsentschädigung verbucht werden, wobei für jede dieser Kategorien eine eigene Steuerregelung gilt;
  • Versäumnis, eine Null-Steuererklärung einzureichen. Der billigste Fehler, den man zu Beginn machen kann, und der teuerste nach zwei Jahren;
  • Versäumnis, den Schriftverkehr nachzuverfolgen. Eine Entscheidung der Steuerbehörde verliert nicht einfach deshalb ihre Gültigkeit, weil ein Schreiben an Ihren Internetdienstanbieter gesendet wurde, der es versäumt hat, es an Sie weiterzuleiten;
  • Die Schließung hinauszögern. Es ist günstiger, eine nicht mehr benötigte Gesellschaft aufzulösen, als Briefe der Registerbehörde jahrelang zu ignorieren;
  • Die Wahl eines Dienstleisters ausschließlich aufgrund des Preises für die eingetragene Geschäftsadresse. Ein Unterschied von 50 € pro Jahr ist es nicht wert, ein Jahr lang Briefe unbeantwortet zu lassen und die Eintragung nachträglich wiederherstellen zu müssen.

Steuern: eine kurze Erinnerung

SteuerSteuersatz 2026
Vom Unternehmen einbehaltener Gewinn0 %
Dividendenausschüttung22/78 (effektiv 28,21 Prozent des erhaltenen Nettobetrags)
Mehrwertsteuer, Regelsatz24 %
Schwellenwert für die obligatorische Umsatzsteuerregistrierung40.000 € steuerpflichtige Umsätze in Estland pro Jahr
Einkommensteuer22

Die für 2026 geplante zusätzliche Körperschaftsteuer von 2 % wurde ebenso gestrichen wie die Erhöhung der Einkommensteuer auf 24 Prozent.

 

Separat: Kostenerstattung für Unternehmer aus der Ukraine

Das E-Residency-Programm und einige Marktplatzanbieter erstatten ukrainischen Unternehmern die Kosten für die Unternehmensgründung. Die Bedingungen und die Liste der teilnehmenden Anbieter ändern sich von Zeit zu Zeit – falls dies auf Sie zutrifft, prüfen Sie bitte die aktuellen Anforderungen, bevor Sie eine Zahlung vornehmen; wir helfen Ihnen gerne dabei.

Häufig gestellte Fragen

Ja, und das ist ganz unkompliziert. Die Adresse und der Ansprechpartner sind Einträge im Handelsregister, die durch einen Beschluss des Vorstands geändert werden. Das Unternehmen bleibt dasselbe: Die Registrierungsnummer, das Bankkonto und die Verträge bleiben unverändert. Der Eintrag wird in der Regel innerhalb eines Werktags aus der Ferne aktualisiert, ohne dass ein Notar erforderlich ist.
Seine Zustimmung ist nicht erforderlich, um einen neuen Ansprechpartner hinzuzufügen. Da Sie jedoch einen Vertrag mit ihm haben, sollten Sie diesen ordnungsgemäß kündigen und darauf achten, die Buchhaltungsunterlagen und Zugangsdaten einzuholen – laut Gesetz gehören diese Ihnen.
Ja. Eine Null-Erklärung muss gemäß dem Standardverfahren eingereicht werden. Wird dies versäumt, hat dies eine Verwarnung, ein Bußgeld, eine Meldung an die Steuerbehörden und letztendlich die zwangsläufige Löschung des Unternehmens aus dem Register zur Folge – wobei das Bußgeld dennoch fällig wird.
Überprüfen Sie zunächst den Status des Unternehmens im Register: Welche Berichte fehlen, liegen Anordnungen vor und wurde das Löschungsverfahren bereits eingeleitet? Bringen Sie anschließend die Buchführung auf den neuesten Stand und reichen Sie die überfälligen Berichte ein. Das Löschungsverfahren wird ausgesetzt, wenn Sie auf Schreiben des Handelsregisters reagieren; je früher Sie damit beginnen, desto weniger Aufwand ist erforderlich, um die Unterlagen in Ordnung zu bringen, und desto geringer sind die Kosten.
Das Unternehmen hat damit offiziell keinen Ansprechpartner mehr, was im Register vermerkt wird. Es besteht die Gefahr, dass eine behördliche Anordnung ergeht, und es kann sein, dass behördliche Schreiben das Unternehmen nicht erreichen. Ein neuer Ansprechpartner kann schnell benannt werden – es ist wichtig, dies nicht aufzuschieben.
Stellen Sie einen neuen Antrag, entrichten Sie die staatliche Gebühr und holen Sie Ihre neue Karte bei der ausstellenden Behörde ab. Es ist ratsam, dies rechtzeitig zu erledigen: Solange Sie Ihre Karte noch nicht haben, können Sie keine Dokumente unterzeichnen oder Berichte selbst einreichen. Ihr Unternehmen und dessen Einträge im Register bleiben unverändert.
Nur wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Karte wurde zuvor ausgestellt und Ihnen zugestellt, und Sie üben eine fortlaufende Geschäftstätigkeit in Estland aus und kommen dabei allen Ihren Verpflichtungen nach. Eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem anderen Land hebt diese Einschränkung nicht auf, und die Prüfungen dauern länger. Der Zugang zu den Dienstleistungen von Dienstleistern und Banken richtet sich nach deren eigenen Verfahren und Sanktionsvorschriften.
Im Allgemeinen nein – dies ist das Ergebnis der eigenen Risikobewertung der Bank oder des EMI, da diese ihre Kundenportfolios regelmäßig überprüfen. Das e-Residency-Programm greift nicht in solche Entscheidungen ein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Anbieter, um den Grund zu erfahren, und suchen Sie in der Zwischenzeit nach einer Alternative.
Nein. Es ist das Unternehmen, das in Estland ansässig wird, nicht Sie. Ihr Heimatland wendet weiterhin seine eigenen Vorschriften auf Sie an, einschließlich derjenigen in Bezug auf kontrollierte ausländische Unternehmen und Betriebsstätten am Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Sie sollten dies mit einem lokalen Berater klären.
Das ist keine gute Idee. Die Meldepflicht bleibt bestehen, die Bußgelder häufen sich weiter an, und eine zwangsweise Löschung aus dem Handelsregister hebt diese nicht auf. Das Unternehmen muss nach den vorgeschriebenen Verfahren abgewickelt werden – oder verkauft werden, sofern es ordnungsgemäß geführt wird und eine solide Erfolgsbilanz vorweisen kann.
Von einem Experten bestätigt
Jana Kamoza
  • Jana Kamoza
  • Geschäftsführer und Rechtsberater bei eBusiness Solutions OÜ
  • Über 6 Jahre Erfahrung in den Bereichen Corporate Services, Compliance und internationales Geschäft
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