AML/CFT-Richtlinie

Stand: 24. Juli 2026

eBusiness Solutions OÜ ist ein lizensierter Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen (TCSP) in Estland (Lizenz-Nr. FIU000421). Als verpflichtetes Unternehmen gemäß den estnischen und europäischen Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) wenden wir vor Eingehen einer Geschäftsbeziehung strikt das “Know Your Customer”-Prinzip (KYC) an. Wir stellen die Identität des Kunden und seiner Vertreter fest, identifizieren die wirtschaftlich Berechtigten (UBOs), prüfen den Status als politisch exponierte Person (PEP) und gleichen Kunden mit internationalen Finanzsanktionslisten ab.

Wir gehen keine Geschäftsbeziehungen mit Kunden ein und führen keine aufrecht, bei denen die erforderlichen Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nicht durchgeführt werden können. Alle erhobenen Informationen werden für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben.

1. Rechtlicher Status

eBusiness Solutions OÜ stellt eingetragene Geschäftsadressen, Kontaktpersonen, Unternehmensgründungen und Buchhaltungsunterstützung bereit. Diese Tätigkeiten fallen unter die Kategorie der Dienstleistungen für Gesellschaften und Treuhandvermögen (TCSP), wodurch das Unternehmen als verpflichtete Entität im Sinne des estnischen Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (RahaPTS) eingestuft wird.

Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ist vollständig lizensiert und wird von der Finanzaufsichtsbehörde der Republik Estland (Rahapesu Andmebüroo / FIU) beaufsichtigt.

ParameterWert
Offizieller FirmennameeBusiness Solutions OÜ
Registernummer16618432
USt-IdNr. (KMKR)EE102672239
TCSP-LizenzFIU000421
AufsichtsbehördeFinancial Intelligence Unit (FIU)
SitzadresseTornimäe tn 7-169, 10145 Tallinn, Estland

2. Was ist Geldwäschebekämpfung (AML)?

Geldwäsche ist die Umwandlung, Übertragung oder Verschleierung von Vermögenswerten, die aus Straftaten stammen, um deren Herkunft legal erscheinen zu lassen. Terrorismusfinanzierung ist die Bereitstellung oder Sammlung von Mitteln mit der Absicht, dass diese zur Begehung terroristischer Taten oder zur Unterstützung von Personen/Entitäten verwendet werden, die in Terrorismus verstrickt sind.

AML/CFT-Maßnahmen zielen darauf ab, zu verhindern, dass illegale Erträge in die legale Wirtschaft gelangen, und sicherzustellen, dass Unternehmensstrukturen nicht zur Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter ausgenutzt werden. Für einen Corporate Service Provider hat dies direkte operative Bedeutung: Unternehmensgründungen, Treuhandstrukturen und Geschäftsadressen werden häufig gezielt genutzt, um die tatsächliche Kontrolle zu verschleiern.

Compliance ist keine reine Formalität. Sie schützt legitime Kunden: Unternehmen mit transparenten Eigentümerstrukturen und nachvollziehbarer Mittelherkunft durchlaufen die Compliance-Prüfungen von Banken und Zahlungsinstituten deutlich schneller.

3. Regulatorischer Rahmen

Unsere Tätigkeiten unterliegen estnischem Recht und der Gesetzgebung der Europäischen Union:

Estland:

  • Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;

  • Gesetz über internationale Sanktionen;

  • Richtlinien und Orientierungshilfen der Financial Intelligence Unit.

Europäische Union:

  • Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD IV) und Richtlinie (EU) 2018/843 (AMLD V), umgesetzt in estnisches Recht;

  • Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission hinsichtlich Drittländern mit hohem Risiko;

  • EU-Verordnungen über restriktive Maßnahmen und internationale Sanktionen.

Vorbereitung auf das neue EU-AML-Paket:

Ab Juli 2027 werden die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) und die Richtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD VI) vollständig in Kraft treten, wobei die Aufsichtsbefugnisse auf die EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) übergehen. Wir passen unsere internen Kontrollen proaktiv an, um eine rechtzeitige und vollständige Ausrichtung ohne Unterbrechung des Kundenservice zu gewährleisten.

4. Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (CDD)

Vor Begründung einer Geschäftsbeziehung und im laufenden Geschäftsbetrieb wenden wir folgende Sorgfaltspflichten an:

  • 4.1. Identifizierung des Kunden und der Vertreter: Überprüfung der Identität anhand gültiger amtlicher Ausweisdokumente oder elektronischer Identifizierungsmittel (ID-Card, e-Residency, Mobile-ID, Smart-ID) sowie Überprüfung der Vertretungsbefugnisse.

  • 4.2. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (UBOs): Feststellung der natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht, einschließlich der Analyse mehrstufiger Eigentumsketten.

  • 4.3. Prüfung des Kundenprofils: Einholung von Informationen über bestehende und geplante Geschäftstätigkeiten, Unternehmensstrukturen, operative Jurisdiktionen, wesentliche Vertragspartner und den Zweck der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen.

  • 4.4. Überprüfung der Herkunft der Mittel und des Vermögens: Durchführung im angemessenen Verhältnis zur zugewiesenen Risikostufe des jeweiligen Kunden.

  • 4.5. PEP-Status-Überprüfung: Überprüfung des Kunden, der wirtschaftlich Berechtigten und nahestehender Personen (Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen) auf den Status als politisch exponierte Person.

  • 4.6. Sanktionsprüfung: Abgleich der Daten mit den Finanzsanktionslisten der Europäischen Union, der UNO und anderen relevanten internationalen Sanktionslisten.

  • 4.7. Adverse-Media-Prüfung: Durchführung von Recherchen in öffentlichen Quellen und Medien zur Bewertung rechtlicher und Reputationsrisiken.

5. Risikobasierter Ansatz (RBA)

Der Umfang der angewandten Sorgfaltspflichten richtet sich nach der Risikostufe, die einem Kunden auf Grundlage unserer internen Risikobewertung zugewiesen wird. Zu den berücksichtigten Faktoren gehören:

  • Geschäftsbereich: Hochrisiko- oder regulierte Sektoren (Krypto-Assets, Zahlungsdienste, Glücksspiel, Handel mit Gütern mit doppelter Verwendungszweck/Dual-Use);

  • Geografische Faktoren: Gründungsland, Wohnsitz der UBOs, Zielmärkte und Verbindungen zu Hochrisiko-Jurisdiktionen gemäß Verordnung (EU) 2016/1675;

  • Komplexität: Undurchsichtige oder mehrstufige Unternehmensstrukturen;

  • PEP-Status;

  • Onboarding-Kanal: Identifizierung ohne physische Anwesenheit im Vergleich zur physischen Präsenz;

  • Transaktionsprofil: Erwartete Art und Umfang der Aktivitäten.

Verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) werden in Hochrisikoszenarien angewendet: Wir fordern zusätzliche Dokumente, einen formellen Nachweis der Herkunft der Mittel und eine detaillierte wirtschaftliche Begründung für komplexe Eigentümerstrukturen an. Die endgültige Genehmigung zur Aufnahme von Hochrisikokunden liegt ausschließlich bei der Geschäftsführung.

6. Kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen

Die Compliance-Prüfungen enden nicht mit dem Onboarding. Während der gesamten Geschäftsbeziehung führen wir Folgendes durch:

  • Aktualisierung der Informationen über den Kunden und die UBOs durch regelmäßige Überprüfungen;

  • Überwachung von Änderungen in den Eigentümerstrukturen, Vertretungsorganen und im Geschäftsumfang;

  • Erneuter Abgleich mit sich ändernden internationalen Sanktionslisten;

  • Bewertung, ob die laufenden Unternehmensaktivitäten mit den angegebenen Geschäftsprofilen übereinstimmen.

Die Überprüfungshäufigkeit hängt von der zugewiesenen Risikostufe ab: Höhere Risikoeinstufungen führen zu häufigeren Aktualisierungen.

7. Meldung verdächtiger Aktivitäten

Deuten Tatsachen auf eine mögliche Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Sanktionsumgehung hin, sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Verdachtsmeldung (SAR) an die Financial Intelligence Unit zu übermitteln.

Hinweis für Kunden: Das anwendbare Recht verbietet es strikt, den Kunden oder Dritte über die Abgabe einer Verdachtsmeldung oder das Bestehen einer behördlichen Untersuchung zu informieren (Informationsverbot / Tipping-off-Verbot). Dies ist eine absolute gesetzliche Verpflichtung, die wir ohne Ausnahme einhalten müssen.

8. Unzulässige Kunden und Dienstleistungsverweigerung

eBusiness Solutions OÜ verweigert das Onboarding, lehnt Dienstleistungen ab oder beendet bestehende Geschäftsbeziehungen in folgenden Fällen:

  • Nichtdurchführung obligatorischer Sorgfaltspflichten aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Unterlagen;

  • Begründeter Verdacht auf Verstrickung des Kunden in Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere illegale Aktivitäten;

  • Aufnahme des Kunden, des wirtschaftlich Berechtigten oder einer verbundenen Entität in internationale Sanktionslisten;

  • Begründeter Verdacht, dass ein Antragsteller als Strohmann fungiert, um den tatsächlichen UBO zu verschleiern;

  • Bewusst komplexe oder undurchsichtige Eigentümerstrukturen ohne klare wirtschaftliche Begründung;

  • Erhebliches Stammkapital in Form von Inhaberaktien;

  • Wesentliche Verbindungen zu Hochrisiko-Jurisdiktionen gemäß Verordnung (EU) 2016/1675 ohne einen berechtigten, nachweisbaren kommerziellen Zweck;

  • Geschäftstätigkeiten, die mit estnischen oder EU-Rechtsstandards unvereinbar sind.

Die Ablehnung des Eingehens einer Geschäftsbeziehung aus diesen Gründen stellt keine Diskriminierung dar und ist nicht über Standard-Verwaltungsverfahren anfechtbar, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

9. Interner Compliance-Rahmen

  • 9.1. Interne Vorschriften: Eränzend zu dieser öffentlichen Richtlinie wendet das Unternehmen interne Verfahrensvorschriften und Risikobewertungsrichtlinien an, die in voller Übereinstimmung mit dem RahaPTS verfasst wurden. Diese internen Handbücher sind vertraulich, um die Kontrollwirksamkeit zu wahren, und werden ausschließlich Aufsichtsbehörden auf Anfrage offengelegt.

  • 9.2. Geldwäschebeauftragter: Das Unternehmen hat einen benannten Geldwäschebeauftragten (Compliance Officer) bestellt, der bei der FIU registriert ist und die CDD-Überwachung, den behördlichen Kontakt und die Verdachtsmeldungen verantwortet.

  • 9.3. Mitarbeiterschulung: Alle in der Kundenbetreuung tätigen Mitarbeiter nehmen an regelmäßigen AML/CFT-Schulungen zu Warnsignalen (Red Flags), Gesetzesänderungen und Sanktionsdurchsetzung teil.

  • 9.4. Zahlungskontrollen: Zahlungen für Dienstleistungen werden ausschließlich per bargeldloser Banküberweisung von Konten akzeptiert, die auf den Namen des Kunden oder seiner juristischen Person lauten. Bargeldtransaktionen sind verboten.

10. Datenspeicherung und Vertraulichkeit

Im Rahmen von CDD-Verfahren erhobene Dokumente und Daten werden während der gesamten Geschäftsbeziehung und für 5 Jahre nach deren Beendigung aufbewahrt. Diese Frist kann auf Anordnung der Aufsichtsbehörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verlängert werden.

Die Speicherung der Daten erfolgt unter Einhaltung der DSGVO-Regeln und Sicherheitsstandards. Informationen dürfen ausschließlich offengelegt werden gegenüber:

  1. Vertragspartnern — streng beschränkt auf das zur Erfüllung gesetzlicher AML/CFT-Anforderungen notwendige Maß;

  2. Staatlichen Aufsichtsbehörden — sofern gesetzlich vorgeschrieben;

  3. Gerichtsbehörden — aufgrund einer verbindlichen gerichtlichen Anordnung.

Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

11. Mitwirkung des Kunden

Geschwindigkeit und Effizienz des KYC-Onboardings hängen direkt von der Mitwirkung des Kunden ab. Eindeutige Dokumente, zügige Rückmeldungen und transparente Geschäftsangaben minimieren Verzögerungen.

In der Praxis werden Verzögerungen selten durch die Strenge der Regulierung selbst verursacht, sondern durch unvollständige Unterlagen oder Abweichungen zwischen angegebenen und tatsächlichen Aktivitäten. Wenn Sie Fragen zu den Dokumentenanforderungen für Ihr Vorhaben haben, können Sie uns gerne vor der Antragstellung kontaktieren.

12. Änderungen dieser Richtlinie

Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie regelmäßig zu aktualisieren, um Änderungen der Gesetzgebung, behördlichen Orientierungshilfen oder internen Compliance-Protokollen Rechnung zu tragen. Die aktuelle Version wird auf dieser Seite mit dem Datum der letzten Überarbeitung veröffentlicht.

13. Kontaktinformationen

Bei Fragen zu dieser Richtlinie oder den AML/CFT-Compliance-Verfahren:

  • Firmenname: eBusiness Solutions OÜ

  • Registernummer: 16618432

  • USt-IdNr. (KMKR): EE102672239

  • TCSP-Lizenz: FIU000421

  • Aufsichtsbehörde: Financial Intelligence Unit (FIU)

  • E-Mail: info@legaladdressinestonia.com

  • Telefon: +372 5691 0000

  • Adresse: Tornimäe tn 7-169, 10145 Tallinn, Estland