Ein estnisches Unternehmen für Gründer aus Ländern außerhalb der EU

Ein estnisches Unternehmen für Gründer aus Ländern außerhalb der EU
September 24, 2026
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Estland ist einer der wenigen Staaten, in denen ein Gründer aus Indien, der Türkei, Brasilien, den USA oder der Ukraine ein vollwertiges EU-Unternehmen gründen kann, ohne jemals die Grenze zu überqueren: Stammkapital ab 0,01 €, kein ansässiger Geschäftsführer erforderlich, 100 % ausländische Beteiligung und die gesamte Berichterstattung erfolgt online. Genau aus diesem Grund hat das E-Residency-Programm Unternehmer aus Dutzenden von Ländern angezogen, und die Zahl ihrer Unternehmen geht mittlerweile in die Zehntausende.

Allerdings gibt es zwei Aspekte der Struktur für Nichtansässige, die in den Werbeseiten mit dem Slogan „Registrierung in einem Tag“ meist unerwähnt bleiben. Erstens sind ein eingetragener Firmensitz in Estland und eine Kontaktperson keine optionalen Extras, sondern gesetzliche Anforderungen. Wenn kein Mitglied des Vorstands in Estland, einem EWR-Land oder der Schweiz ansässig ist, ist das Unternehmen verpflichtet, eine zugelassene Kontaktperson zu benennen und über eine physische Adresse in Estland zu verfügen – ohne dies findet keine Registrierung statt, und ein bereits bestehendes Unternehmen erhält eine formelle Aufforderung. Zweitens: Ein estnisches Unternehmen ändert nichts an Ihrem eigenen Steuerwohnsitz. Das Unternehmen ist in Estland steuerlich ansässig, Sie hingegen nicht; die Führung des Unternehmens von Ihrem eigenen Land aus kann zur Entstehung einer Betriebsstätte dort führen und Verpflichtungen gemäß den Vorschriften für kontrollierte ausländische Unternehmen nach sich ziehen.

Wir kümmern uns um beide Aspekte: Wir registrieren die OÜ so, wie es für Sie am besten passt, stellen als zugelassener Dienstleister eine Adresse und eine Kontaktperson zur Verfügung und weisen im Voraus darauf hin, wo Ihre Heimatjurisdiktion möglicherweise Einwände erheben könnte – damit Sie Ihre Struktur in voller Kenntnis der Sachlage aufbauen können, anstatt dies erst zwei Jahre später von den Steuerbehörden zu erfahren.

Wichtige Fakten

ThemaPraktische Erläuterung
RechtsformOÜ – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu 100 % in ausländischem Besitz, mit einem Stammkapital von mindestens 0,01 €
Inlandssitzender GeschäftsführerNicht erforderlich: Auch eine im Ausland ansässige Person kann Mitglied der Geschäftsführung sein
SitzObligatorisch: eine physische Adresse in Estland; ein Postfach ist nicht zulässig
AnsprechpartnerErforderlich, wenn kein Vorstandsmitglied in Estland, im EWR oder in der Schweiz ansässig ist
Registrierungsmöglichkeitene-Residency online; persönlich bei einem Notar in Estland; über eine notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille
e-Residency: staatliche Gebühr150 €; ab dem 1. Januar 2027 – eine Pauschale von 165 €
e-Residency: Was sie nicht umfasstAufenthaltsgenehmigung, Visum, Arbeitserlaubnis, Bankkonto, Steueransässigkeit
Einschränkungen hinsichtlich der StaatsangehörigkeitAnträge von Staatsangehörigen aus 10 Ländern werden ausnahmslos nicht berücksichtigt; für die Russische Föderation und die Republik Belarus gilt eine gesonderte Regelung
Einkommensteuer0 % auf reinvestierte Gewinne; 22/78 bei Ausschüttung von Dividenden
BankkontoWird nicht automatisch eröffnet; die meisten Nichtansässigen nutzen Fintech-Anbieter (EMI)
JahresberichtAb dem ersten Jahr verpflichtend, auch bei fehlender Geschäftstätigkeit
Ihr WohnsitzDas Unternehmen ist in Estland ansässig, Sie jedoch nicht: Die Vorschriften zu kontrollierten ausländischen Unternehmen (CFCs) und Betriebsstätten in Ihrem Heimatland werden überprüft

So gründen Sie ein Unternehmen von überall auf der Welt aus: 4 Schritte

1
Bitte reichen Sie einen Antrag ein und geben Sie Ihre Staatsangehörigkeit sowie Ihr Wohnsitzland an. Davon hängen das für Sie verfügbare Registrierungsverfahren und die Liste der erforderlichen Unterlagen ab.
2
Hier finden Sie einen Leitfaden: Welche Methode ist die richtige für Sie (E-Residency, Notar, Vollmacht), was müssen Sie bis wann vorbereiten und welche Fragen wird die Bank stellen?
3
Rechnung bezahlen – Registrierung, Firmensitz und Ansprechpartner, alles in einem Paket.
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Wir melden das Unternehmen an, sorgen für einen Firmensitz und einen Ansprechpartner, richten die Meldeverfahren ein und geben Anweisungen dazu, welche Unterlagen wo und bis wann einzureichen sind.
So gründen Sie ein Unternehmen von überall auf der Welt aus: 4 Schritte

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Berater jederzeit gerne zur Verfügung! Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für die E-Residency erfüllen oder wie Sie sich am besten registrieren können, senden Sie uns einfach eine Anfrage – unsere Spezialisten prüfen Ihre Situation dann kostenlos.

Anbieter dieses Dienstes ist eBusiness Solutions OÜ

Ein offizieller und lizenzierter Partner, der Unternehmensdienstleistungen in Estland anbietet und Mitglied des e-Residency-Marktplatzes ist.

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Kosten für Dienstleistungen

Das „Start für Nichtansässige“-Paket
aus 400 € 
  • Schlüsselfertige Gründung einer estnischen Gesellschaft (OÜ)
  • Sitz und Ansprechpartner für 1 Jahr – ein obligatorisches Paket für Nichtansässige
  • Erstellung der Satzung und der Gründungsunterlagen
  • Beratung zur Steuerregelung und zum Umsatzsteuer-Schwellenwert, zugeschnitten auf Ihr Geschäftsmodell
  • Anleitung zur Berichterstattung: Was muss wo und wann eingereicht werden?
  • Unterstützung beim Antragsverfahren für die E-Residency
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu.
Bestellung
„Schlüsselfertiges Paket für Nichtansässige“
aus 790 € 
  • Alle Leistungen des Pakets „Start für Nichtansässige“
  • Umsatzsteueranmeldung, sofern dies für Ihr Vertriebsmodell erforderlich ist
  • Monatliche Buchhaltung und Vorbereitung der Unterlagen für die Kontoeröffnung bei einer Bank oder einem E-Geld-Anbieter
  • Einrichtung eines Vergütungssystems: Dividenden, Vergütung der Geschäftsführer, Spesenabrechnung
  • Jahresbericht und Überwachung aller Fristen
  • Unterstützung bei Änderungen im Handelsregister: Adressänderung, Vorstand, Beteiligungsverhältnisse
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu.
Bestellung
Registrierung ohne E-Residency
aus 890 € 
  • Beurkundung bei einem Notar bei einem persönlichen Besuch in
  • Estland oder aus der Ferne mittels notarieller Vollmacht
  • Erstellung von Vollmachten, Unterstützung bei der Apostillenbeglaubigung und beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
  • Vertretung Ihrer Interessen vor einem Notar und im
  • Handelsregister
  • Eingetragener Firmensitz und Ansprechpartner für 1 Jahr
  • Vorläufige Eignungsprüfung: Staatsangehörigkeit, Sanktionsbeschränkungen, KYC-Anforderungen
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu. Der tatsächliche Zeitaufwand hängt davon ab, wie schnell die Dokumente in Ihrem Land beglaubigt werden können.
Bestellung
Warum ist Estland ein günstiger Standort für Gründer von außerhalb der EU?

Warum ist Estland ein günstiger Standort für Gründer von außerhalb der EU?

  • Ein EU-Unternehmen, ohne dass ein Umzug oder die Bestellung eines lokalen Geschäftsführers erforderlich ist. In den meisten Ländern muss ein ansässiger Vertreter im Vorstand sitzen oder zum Zeitpunkt der Registrierung physisch anwesend sein. In Estland ist beides nicht erforderlich: Der Vorstand kann ausschließlich aus Nichtansässigen bestehen, und das Unternehmen kann zu 100 Prozent in ausländischem Besitz sein;
  • 0 % Steuer auf reinvestierte Gewinne. Im Unternehmen einbehaltene Gewinne unterliegen keiner Körperschaftsteuer; Steuern sind erst bei Ausschüttung von Dividenden zu einem Satz von 22/78 zu entrichten. Für einen Gründer, der seit mehreren Jahren alles wieder in das Wachstum reinvestiert, bedeutet dies ein grundlegend anderes wirtschaftliches Umfeld;
  • Niedrige Betriebskosten. Stammkapital ab 0,01 €; keine Anforderungen hinsichtlich Umsatz, Büroräumen oder Personal. Eine ruhende Gesellschaft kostet lediglich den Preis für eine registrierte Anschrift, eine Kontaktperson und einen Jahresbericht – statt Tausender Euro an Fixkosten;
  • Transparenz als Verhandlungsinstrument. Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar, und die Berichterstattung ist standardisiert. Sie müssen einem Kunden, einer Plattform oder einem Investor nicht erklären, welche Struktur hinter Ihrer Rechnung steht – diese können sie in einer Minute selbst überprüfen;
  • Alle Vorgänge werden online abgewickelt. Anmeldung, Verträge, Vorstandsbeschlüsse, Erklärungen und der Jahresbericht werden mit einer rechtsgültigen digitalen Signatur unterzeichnet, die EU-weit anerkannt ist.
Was für Nichtansässige unerlässlich ist: eine Adresse und eine Kontaktperson

Was für Nichtansässige unerlässlich ist: eine Adresse und eine Kontaktperson

Dies ist die einzige echte „lokale“ Anforderung nach estnischem Recht für ein Unternehmen im Besitz eines ausländischen Staatsangehörigen – und zugleich der Bereich, in dem am häufigsten Abstriche gemacht werden, was später zu Problemen führt.

Der Sitz muss eine echte physische Adresse in Estland sein, unter der das Unternehmen für den offiziellen Schriftverkehr erreichbar ist. Ein Postfach ist nicht zulässig. Die Adresse wird im Handelsregister eingetragen und ist für jedermann einsehbar.

Es muss eine Kontaktperson benannt werden, wenn keines der Vorstandsmitglieder in Estland, einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz wohnt. Ihre Aufgabe besteht darin, offizielle Dokumente – wie beispielsweise Mitteilungen des Registers, Steuerbescheide und gerichtliche Vorladungen – entgegenzunehmen und diese unverzüglich an den Vorstand weiterzuleiten. Es ist wichtig, die Grenzen dieser Rolle zu verstehen: Die Kontaktperson leitet das Unternehmen nicht, unterzeichnet keine Geschäfte in Ihrem Namen und ist weder Geschäftsführer noch Strohmann. Sie haftet jedoch gesamtschuldnerisch für alle Verluste, die dadurch entstehen, dass Dokumente nicht weitergeleitet werden – weshalb diese Dienstleistung gesetzlich auf lizenzierte Anbieter, Notare und Rechtsanwälte beschränkt ist.

In der Praxis bedeutet dies: Die Adresse und die Kontaktperson sind Ihr Kommunikationskanal mit den staatlichen Behörden. Ein Bescheid der Steuerbehörde, den Sie übersehen haben, verliert nicht einfach deshalb seine Gültigkeit, weil Sie ihn nicht gesehen haben. Genau aus diesem Grund verkaufen wir keine „Papieradresse“, sondern legen ein Verfahren fest: wie und wohin die Korrespondenz weitergeleitet wird, wer sie in Ihrem Namen entgegennimmt und was geschieht, wenn ein Dokument eine dringende Antwort erfordert.

Wichtigste Erkenntnis: Das Unternehmen ist estnisch – du bist es nicht

Wichtigste Erkenntnis: Das Unternehmen ist estnisch – du bist es nicht

Das kostspieligste Missverständnis, dem nicht ansässige Gründer oft erliegen, lautet: „Ich habe ein Unternehmen in Estland gegründet, also zahle ich meine Steuern in Estland.“ Das ist nur zur Hälfte richtig. Das Unternehmen wird in Estland steuerlich ansässig. Sie bleiben steuerlich in Ihrem eigenen Land ansässig und unterliegen dort allen geltenden Vorschriften – und Ihr eigenes Land betrachtet Ihr estnisches Unternehmen aus zwei Perspektiven.

  • Regelungen zu kontrollierten ausländischen Unternehmen (Controlled Foreign Company, CFC). Diese gelten in den meisten Ländern: Ukraine, Kasachstan, Türkei, USA, Großbritannien und Dutzenden anderen. Sie verlangen in der Regel, dass Sie Ihre Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen angeben, einen Jahresbericht darüber vorlegen und manchmal Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne zahlen – also genau auf die Gewinne, die Estland nicht besteuert. Der estnische Steuersatz von 0 % lässt sich in einer solchen Struktur möglicherweise nicht aufrechterhalten;
  • Eine Betriebsstätte am Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung. Wenn Entscheidungen von Ihrem Heimatland aus getroffen werden, können die Steuerbehörden anerkennen, dass das Unternehmen dort tatsächlich Tätigkeiten über eine nicht registrierte Betriebsstätte ausübt. Das ist nicht nur Theorie: Im Jahr 2025 bestätigte ein ukrainisches Berufungsgericht die Position der Steuerbehörde in einem Fall, in dem eine in der Ukraine ansässige Person eine estnische OÜ von der Ukraine aus leitete – und stellte ausdrücklich fest, dass die Einreichung von CFC-Meldungen an sich das Vorliegen einer Betriebsstätte nicht widerlegt;
  • Ein Trend hin zu Prüfungen der wirtschaftlichen Substanz. Die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz werden EU-weit strenger, und eine „Mantelgesellschaft“ ohne echte Verbindung zum jeweiligen Rechtsraum wird zunehmend zu einem Problem – nicht nur für die Steuerbehörden, sondern auch für Banken.

Praktische Schlussfolgerung. Ein estnisches Unternehmen ist ein hervorragendes Instrument für Gründer, deren Geschäftstätigkeit wirklich international ausgerichtet ist: Kunden außerhalb ihres Heimatlandes, ein verteiltes Team und Umsätze, die nicht an den lokalen Markt gebunden sind. Es eignet sich jedoch nicht gut als Mittel, um ein lokales Unternehmen vor lokalen Steuern zu schützen – und wir sprechen hier von der Zeit vor der Zahlung, nicht danach. Die richtige Vorgehensweise besteht darin, zunächst einen Berater in Ihrem Wohnsitzland zu konsultieren, um herauszufinden, was der Besitz einer ausländischen Gesellschaft für Sie bedeutet, und dann Ihre Struktur aufzubauen.

Was ein Gründer mit Wohnsitz im Ausland braucht: ein Dienstleistungspaket

Was ein Gründer mit Wohnsitz im Ausland braucht: ein Dienstleistungspaket

  • Unternehmensgründung – alle drei Optionen, passend zu Ihrer Situation
  • Sitz der Gesellschaft – obligatorisch; eine physische Adresse in Estland
  • Ansprechpartner – erforderlich, wenn der Vorstand keine EWR-Bürger umfasst
  • Anmeldung über e-Residency – sofern Sie über eine Karte verfügen und mit der Verwendung einer digitalen Signatur vertraut sind
  • Buchhaltung – ab dem ersten Betriebsmonat
  • Umsatzsteueranmeldung – je nach Ihrem Vertriebsmodell 
  • Jahresbericht – obligatorisch ab dem ersten Jahr
  • Vorgefertigte Gesellschaft – falls Sie sofort eine juristische Person benötigen
  • Steuern für estnische Unternehmen im Jahr 2026 – ein Leitfaden zu Sätzen und Vorschriften

So gründet ein Gründer aus einem Nicht-EU-Land im Jahr 2026 ein Unternehmen in Estland

Drei Möglichkeiten zur Registrierung

MethodeGeeignet fürZeitaufwandWas ist erforderlich
Online über e-ResidencyPersonen, die Anspruch auf die Karte haben und planen, regelmäßig Dokumente zu unterzeichnenDie Registrierung dauert 1–5 Tage nach Erhalt der KarteAntrag auf e-Residency, behördliche Gebühr, Besuch der Ausgabestelle
Persönlich bei einem Notar in EstlandFür Personen, die bereits eine Reise planen oder für die die Karte nicht verfügbar ist1–3 Tage in EstlandReisepass, alle Gründer müssen persönlich anwesend sein
Per notariell beglaubigter VollmachtFür diejenigen, die nicht reisen können und keinen Anspruch auf die E-Residenz habenHängt davon ab, wie schnell die Dokumente beglaubigt werden könnenVollmacht mit Apostille oder konsularischer Beglaubigung, beglaubigte Übersetzung

Bitte beachten Sie: Der Erhalt der e-Residency stellt keine Unternehmensregistrierung dar, sondern lediglich die Ausstellung einer digitalen Identität. Die Karte muss persönlich bei der ausstellenden Behörde (einer Botschaft, einem Konsulat oder der Polizei- und Grenzschutzbehörde in Estland) abgeholt werden; erst danach kann ein Unternehmen online registriert werden. Die staatliche Gebühr beträgt 150 €, und ab dem 1. Januar 2027 gilt ein Pauschalbetrag von 165 €, unabhängig davon, wo die Karte abgeholt wird. Das Programm bereitet den Übergang zu einer mobilen Option ohne physische Karte vor: Derzeit wird eine App für die Fernübermittlung biometrischer Daten entwickelt, wodurch der obligatorische Besuch zur Abholung der Karte langfristig entfallen wird. 

Was die E-Residency bietet und was nicht

Dies ist der häufigste Grund für Enttäuschungen, daher wollen wir die Punkte nacheinander durchgehen. Es bietet: eine digitale Identität und eine EU-weit anerkannte, rechtsgültige elektronische Signatur; Zugang zu elektronischen Behördendiensten; die Möglichkeit, ein estnisches Unternehmen vollständig online zu registrieren und zu führen. Nicht geboten werden: eine Aufenthaltserlaubnis, ein Visum, das Recht auf Einreise oder Arbeit in der EU, die Staatsbürgerschaft, ein automatisches Bankkonto und – was am wichtigsten ist – die E-Residency macht Sie nicht zu einem Steuerinländer Estlands.

Für den Umzug und das Arbeiten im Fernzugriff gibt es separate Programme (das „Digital Nomad Visa“, das „Start-up Visa“ und die „Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer“) – dabei handelt es sich um eigenständige Verfahren mit eigenen Anforderungen, die nichts mit der E-Residency zu tun haben.

Staatsangehörigkeitsbeschränkungen: Wer kommt für die E-Residency nicht in Frage?

Das Programm berücksichtigt keine Erstanträge von Staatsangehörigen aus Ländern, mit denen Estland kein Kooperationsabkommen unterhält. Ab 2026 umfasst diese Liste Afghanistan, Burkina Faso, den Iran, den Jemen, die Demokratische Republik Kongo, Nordkorea, Mali, Nigeria, Syrien und den Südsudan. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der Antragsteller seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in einem EWR-Land, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung wohnhaft ist; oder wenn er in Estland dauerhafte geschäftliche Aktivitäten ausübt und die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllt; oder wenn ihm zuvor bereits eine Karte ausgestellt wurde und er diese bestimmungsgemäß genutzt hat.

Für Bürger aus Russland und Weißrussland gilt eine gesonderte Regelung: Erstanträge werden nicht berücksichtigt, und eine Verlängerung ist nur möglich, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind – die Karte wurde zuvor ausgestellt und entgegengenommen, und der Antragsteller übt dauerhafte geschäftliche Tätigkeiten in Estland aus und erfüllt dabei alle Verpflichtungen. Der Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung aus einem anderen Land hebt diese Einschränkung nicht auf.

Es ist wichtig, zwischen zwei verschiedenen Aspekten zu unterscheiden: der Verfügbarkeit der E-Residenz und der Zulässigkeit der Erbringung von Dienstleistungen. Die Einschränkungen des Programms beziehen sich auf die Ausstellung der digitalen Identität und stellen an sich kein Verbot dar, ein estnisches Unternehmen zu besitzen – die Registrierung ist über einen Notar oder mittels Vollmacht möglich. Allerdings gelten parallel dazu auch EU-Sanktionen sowie die KYC-Verfahren von Dienstleistern, Banken und Zahlungsdienstleistern, die den Zugang zu Dienstleistungen ungeachtet der formalen Möglichkeit einer Registrierung blockieren können. Wir prüfen die Berechtigung vor der Zahlung und teilen das Ergebnis direkt mit.

Bankkonto: der größte Engpass

Ein estnisches Unternehmen verfügt nicht automatisch über ein Bankkonto. Lokale Banken treffen ihre eigenen Entscheidungen und achten in der Praxis auf Verbindungen zu Estland oder der Region: Kunden, Vertragspartner, Umsatz und manchmal auch eine physische Präsenz. Für einen außerhalb der EU lebenden Gründer, dem solche Verbindungen fehlen, sind Fintech-Anbieter und E-Geld-Institute eine realistische Option, die Konten aus der Ferne eröffnen und mit estnischen Unternehmen zusammenarbeiten.

Zu den Faktoren, die Ihre Chancen unabhängig vom Anbieter verbessern, gehören: eine klare Beschreibung des Geschäfts ohne vage Allgemeinplätze; eine authentische Website und unterzeichnete Verträge; eine transparente Herkunft der Finanzmittel; Übereinstimmung zwischen den angegebenen Geschäftstätigkeiten und dem Inhalt der Rechnungen; sowie die Bereitschaft, die Verbindung zum Land zu erläutern. Wir bereiten diese Unterlagen vor, doch die Entscheidung trifft stets die Bank oder der EMI selbst, und niemand kann garantieren, dass ein Konto eröffnet wird.

So nehmen Sie Geld aus dem Unternehmen ab

MethodeSteuern in EstlandWas Sie beachten sollten
Dividenden22/78 bei Auszahlung (effektiv 28,21 % des erhaltenen Nettobetrags)Voraussetzung ist ein im Jahresabschluss ausgewiesener Gewinn sowie ein Beschluss der Gesellschafter; die Dividende darf nicht als Gehalt getarnt werden
Vergütung eines VorstandsmitgliedsEinkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf die ZahlungIn Estland steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz des Empfängers; eine doppelte Sozialversicherungsabgabe kann unter Umständen vermieden werden, wenn eine Versicherungsbescheinigung aus einem anderen Land vorgelegt wird
Gehalt im Rahmen eines ArbeitsvertragsHängt vom Ort der tatsächlichen Arbeit abArbeitet ein Arbeitnehmer außerhalb Estlands, erfolgt die Besteuerung in der Regel durch sein Heimatland
Spesen- und ReisekostenpauschalenNicht steuerpflichtig, wenn ordnungsgemäß belegtErfordern den Nachweis einer Verbindung zu geschäftlichen Tätigkeiten

Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf die Frage „Was ist vorteilhafter?“: Dies hängt von Ihrem Wohnsitzland, dem Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens und den Sozialversicherungsregelungen ab. Wir prüfen gemeinsam mit unserem estnischen Team die Optionen auf der Grundlage Ihrer Zahlen, während Ihr lokaler Berater die für Ihr Heimatland relevanten Aspekte bestätigt.

Sofort entstehende Verpflichtungen

  • Jedes Jahr muss eine Jahreserklärung eingereicht werden, auch wenn das Unternehmen keine geschäftlichen Aktivitäten ausgeübt hat. Der erste Berichtszeitraum kann länger als ein Kalenderjahr sein;
  • Monatliche Meldungen sind erforderlich, wenn Zahlungen an natürliche Personen erfolgen oder wenn das Unternehmen umsatzsteuerlich registriert ist;
  • Sicherstellung, dass die Daten im Register auf dem neuesten Stand sind – Adresse, Vorstandsmitglieder, Ansprechpartner, wirtschaftliche Eigentümer;
  • Buchhaltungsunterlagen vom ersten Tag an – es ist teurer, diese rückwirkend zu erstellen, als sie laufend auf dem neuesten Stand zu halten;
  • Beantwortung von Korrespondenz – über die Kontaktperson, innerhalb einer angemessenen Frist.

Ein Wort der Warnung: Für wen Estland möglicherweise nicht geeignet ist

Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich lokal tätig ist – mit Kunden, Mitarbeitern und Ihnen selbst, die alle in einem einzigen Land außerhalb der EU ansässig sind –, verursacht ein estnisches Unternehmen zusätzliche Kosten und einen höheren Meldeaufwand, wird Ihr Problem aber wahrscheinlich nicht lösen, und die Vorschriften zu Betriebsstätten und ständigen Vertretungen werden die Vorteile höchstwahrscheinlich zunichte machen. Wenn Sie auf eine US-amerikanische Risikokapitalrunde setzen, erwarten Investoren in der Regel eine Delaware C-Corp. Wenn Sie eine EU-Aufenthaltsgenehmigung benötigen, sollten Sie sich eher mit Visaprogrammen als mit der E-Residency befassen.

Für ein internationales Unternehmen mit Kunden in verschiedenen Ländern, einem verteilten Team und Umsätzen, die nicht an einen einzigen Markt gebunden sind, bietet Estland jedoch etwas, das selten an einem einzigen Ort zu finden ist: eine EU-Rechtsordnung, null Steuern auf Reinvestitionen sowie eine vollständig remote durchführbare Verwaltung und Betreuung – und das sogar für ein Start-up erschwinglich.

Häufig gestellte Fragen

Nicht unbedingt. Es gibt drei Möglichkeiten: online über e-Residency, persönlich bei einem Notar oder aus der Ferne mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht mit Apostille. Sie müssen nur dann anreisen, um Ihre e-Residency-Karte abzuholen, wenn Sie sich für diese Option entscheiden und es in Ihrem Land keine Abholstelle gibt – andernfalls müssen Sie gar nicht anreisen, wenn Sie sich über eine Vollmacht registrieren.
Nein. Es handelt sich um ein praktisches Tool zur Verwaltung und Unterzeichnung von Dokumenten aus der Ferne, ist jedoch keine Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens. Viele Gründer kommen ohne dieses Tool aus und lassen Dokumente über einen Notar oder einen Bevollmächtigten unterzeichnen.
Dies ist nicht zulässig, wenn kein Mitglied des Vorstands seinen Wohnsitz in Estland, im EWR oder in der Schweiz hat. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift und nicht um eine optionale Dienstleistung. Die Kontaktperson nimmt offizielle Korrespondenz entgegen und leitet diese an Sie weiter; sie ist nicht befugt, das Unternehmen zu leiten oder in Ihrem Namen Verträge zu unterzeichnen.
Nein. Weder die Eintragung eines Unternehmens noch die E-Residency begründen einen steuerlichen Wohnsitz. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Estland, während Sie weiterhin in Ihrem eigenen Land ansässig bleiben – und für Ihre Situation gelten die Vorschriften Ihres Landes zu kontrollierten ausländischen Unternehmen und Betriebsstätten.
Das hängt von Ihrem Land ab und davon, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland besteht. Was die estnischen Steuern angeht, ist das System unkompliziert: 0 % auf nicht ausgeschüttete Gewinne und eine Aufteilung von 22 zu 78 bei Dividenden. Sie sollten die Auswirkungen auf Ihr Heimatland mit einem lokalen Berater klären – das ist die einzig richtige Antwort, und jeder, der Ihnen „gar keine Steuern“ verspricht, führt Sie in die Irre.
Ein Konto wird nicht automatisch eröffnet. Die lokalen Banken entscheiden selbst und warten in der Regel auf eine Rückmeldung aus Estland; die meisten nicht in Estland ansässigen Gründer nutzen die Dienste von Fintech-Unternehmen und elektronischen Geldinstituten (EMIs). Wir bereiten die Unterlagen für die Kontoeröffnung vor, doch die Entscheidung trifft der Anbieter.
Die Einschränkungen beziehen sich auf die Erteilung der E-Residency und stellen an sich kein Verbot dar, ein estnisches Unternehmen zu besitzen – die Registrierung ist über einen Notar oder mittels Vollmacht möglich. Allerdings können sanktionsbezogene Anforderungen und KYC-Verfahren, die von Dienstleistern und Banken auferlegt werden, den Zugang zu Dienstleistungen blockieren. Wir prüfen die Berechtigung vor der Zahlung und informieren Sie umgehend über das Ergebnis, auch wenn dieses negativ ausfällt.
Die Mindestanforderungen für einen Nichtansässigen sind ein eingetragener Firmensitz, eine Kontaktperson und ein Jahresbericht; bei Transaktionen sind Buchhaltungsdienstleistungen erforderlich, und wenn der Umsatz den Schwellenwert überschreitet, müssen Umsatzsteuererklärungen eingereicht werden. Wir erstellen Ihnen ein genaues, auf Ihr spezifisches Geschäftsmodell zugeschnittenes Angebot, doch der entscheidende Punkt ist folgender: Die Kosten für die Aufrechterhaltung einer ruhenden Gesellschaft sind deutlich niedriger als in den meisten EU-Ländern.
Nein. Der Vorstand kann ausschließlich aus nicht in Estland ansässigen Personen bestehen. Genau aus diesem Grund besteht die Verpflichtung, eine Kontaktperson zu benennen – diese übernimmt die Kommunikation des Unternehmens mit den estnischen Behörden.
Die Registerbehörde spricht zunächst Verwarnungen aus, verhängt anschließend Bußgelder, und wenn ein Unternehmen diese über einen längeren Zeitraum hinweg weiterhin ignoriert, kann es zwangsweise aus dem Register gestrichen werden. Der Schriftverkehr läuft über einen benannten Ansprechpartner – daher ist es wichtig, dass dieser Kommunikationskanal zu Ihnen uneingeschränkt funktioniert.
Von einem Experten bestätigt
Jana Kamoza
  • Jana Kamoza
  • Geschäftsführer und Rechtsberater bei eBusiness Solutions OÜ
  • Über 6 Jahre Erfahrung in den Bereichen Corporate Services, Compliance und internationales Geschäft
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