Gründung einer estnischen OÜ über einen Notar

Gründung einer estnischen OÜ über einen Notar
September 29, 2026
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Die Gründung einer OÜ über einen Notar ist der traditionelle Weg zur Gründung eines estnischen Unternehmens und steht jedem offen: Eine E-Residency-Karte ist nicht erforderlich, und Staatsangehörigkeit sowie Wohnort der Gründer spielen keine Rolle. Die notarielle Beurkundung kann auf zwei Arten erfolgen – persönlich in Tallinn bei einem einzigen Besuch oder vollständig aus der Ferne mittels einer notariellen Vollmacht, wobei unser Anwalt die Beurkundung im Notariat durchführt. Die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt innerhalb von 1–5 Werktagen nach der Beurkundung.

Wir organisieren die schlüsselfertige notarielle Eintragung eines Unternehmens in Estland: Wir erstellen die Gründungsunterlagen und den Entwurf einer Vollmacht in der erforderlichen Sprache, vereinbaren einen Termin beim Notar, führen die Transaktion durch (mit Unterstützung und Übersetzung – oder in Ihrem Namen per Vollmacht), entrichten die Gebühren und erfüllen umgehend die für Nichtansässige vorgeschriebenen Anforderungen – einen Sitz der Gesellschaft und eine Kontaktperson. Für Sie ist dies der direkteste Weg zur Gründung eines Unternehmens in der EU, wenn Sie keine E-Residency besitzen und nicht 4–6 Wochen darauf warten möchten.

Wichtige Fakten

ThemaPraktische Erläuterung
Für wen ist dies gedachtGründer ohne E-Residency; Personen, die ein notariell beglaubigtes Dokument bevorzugen oder nicht auf die Ausstellung der Karte warten möchten
Zwei MöglichkeitenPersönlich bei einem Notar in Tallinn (1 Besuch) oder aus der Ferne über eine notariell beglaubigte Vollmacht
ZeitaufwandPersönlich: Abwicklung innerhalb eines Tages, die Registrierung dauert 1–5 Werktage. Per Vollmacht: 5–10 Werktage, einschließlich der Zeit für den Versand der Dokumente
VollmachtMuss von einem Notar in Ihrem Land beglaubigt werden; für die meisten Länder ist eine Apostille erforderlich
Ohne ApostilleVollmachten aus Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine werden ohne Apostille akzeptiert (Rechtshilfeverträge)
FernbeglaubigungVideoberatung mit einem estnischen Notar (Fernbeglaubigung) – über das e-notar-Portal, wenn Sie im Besitz eines estnischen Personalausweises oder einer e-Residency sind; bestimmte Verfahren – bei estnischen Botschaften
Staatliche Gebühren und EntgelteEintragungsgebühr: 265 € + Notargebühr (abhängig von der Höhe des Kapitals)
Eigentumsverhältnisse und Geschäftsführung100 % ausländisches Eigentum; kein ansässiger Geschäftsführer erforderlich
Vorgeschriebene AnforderungenEin eingetragener Firmensitz in Estland und ein Ansprechpartner für den Vorstand im Ausland – wir kümmern uns bei Abschluss der Transaktion darum

So erledigen Sie die Registrierung beim Notar in nur 5 Minuten

1
Anfrage senden: Firmenname, Liste der Gründer, Angabe, ob Sie nach Tallinn reisen werden oder eine Fernteilnahme wünschen
2
Besorgen Sie sich einen Plan und eine Reihe von Unterlagen: Wenn Sie eine Vollmacht benötigen, erhalten Sie hier einen vorgefertigten zweisprachigen Vollmachtsentwurf sowie Anweisungen, wie Sie diese in Ihrem Land beglaubigen lassen können.
3
Bezahlen Sie die Rechnung – die staatlichen Gebühren und Notargebühren sind klar aufgeführt
4
Unterzeichnen Sie den Vertrag (persönlich bei einem einzigen Termin oder über unsere Rechtsanwälte, die im Rahmen einer Vollmacht handeln) – das Unternehmen wird innerhalb von 1–5 Tagen in das Register eingetragen.
So erledigen Sie die Registrierung beim Notar in nur 5 Minuten

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Berater jederzeit gerne zur Verfügung! Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob in Ihrer Situation eine Vollmacht oder das Abwarten auf die E-Residency schneller wäre, reichen Sie bitte eine Anfrage ein – unsere Experten vergleichen dann kostenlos die verschiedenen Optionen hinsichtlich Zeitaufwand und Kosten.

Anbieter dieses Dienstes ist eBusiness Solutions OÜ

Ein offizieller und lizenzierter Partner, der Unternehmensdienstleistungen in Estland anbietet und Mitglied des e-Residency-Marktplatzes ist.

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Servicepakete

Paket „Besuch bei einem Notar in Tallinn“
aus 550 € 
  • Notarieller Komplettservice für Transaktionen – der Termin dauert einen Tag
  • Überprüfung des Firmennamens, Auswahl des Wirtschaftszweigcodes (EMTAK), Erstellung der Satzung und der Gründungsunterlagen
  • Terminvereinbarung beim Notar und persönliche Betreuung während der Transaktion, bei Bedarf inklusive Übersetzung
  • Staatliche Gebühr in Höhe von 265 € und Notargebühren inbegriffen
  • Registrierungsdauer: 1–5 Werktage nach der Transaktion
*Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu.
Bestellung
Paket „Per Vollmacht (kein Besuch erforderlich)“
aus 1089 € 
  • Vollständig virtuelle Registrierung ohne E-Residency und ohne Reiseaufwand
  • Ein vorgefertigter zweisprachiger Vollmachtsentwurf + Anweisungen zur notariellen Beglaubigung und Apostille in Ihrem Land
  • Unser Anwalt wickelt die Transaktion mit einem estnischen Notar ab
  • Beglaubigte Übersetzung der Vollmacht ins Estnische, falls erforderlich
  • Staatliche Gebühren und Notarkosten inbegriffen
  • Bearbeitungszeit: 5–10 Werktage, einschließlich Versand der Dokumente
*Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu.
Bestellung
Das Paket „Notar + All-Inclusive“
aus 888 € 
  • Registrierung in einer notariellen Form (notariell beglaubigtes Dokument oder Vollmacht)
  • Eine Geschäftsadresse in Estland für 1 Jahr
  • Eine Kontaktperson für 1 Jahr – eine zwingende Voraussetzung für einen im Ausland ansässigen Vorstand
  • Plan für die nächsten Schritte: Bankkonto, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Buchhaltung
*Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer hinzu. Das Unternehmen und beide für Nichtansässige geltenden gesetzlichen Anforderungen werden durch einen einzigen Vertrag abgedeckt. Dies ist die beliebteste Option.
Bestellung
Gründung eines Unternehmens ohne E-Residency: Wann ein Notar die richtige Wahl ist

Gründung eines Unternehmens ohne E-Residency: Wann ein Notar die richtige Wahl ist

Die Gründung eines Unternehmens in Estland ohne E-Residency ist für gut die Hälfte aller Gründer ein gängiges Szenario, und hier sind einige typische Fälle, in denen der notarielle Weg vorzuziehen ist:

  • Sie besitzen keine e-Residency-Karte, benötigen das Unternehmen jedoch sofort. Die Ausstellung einer Karte dauert in der Regel 4–6 Wochen; eine Vollmacht (PoA) kann hingegen innerhalb weniger Tage erstellt werden. Die Registrierung mittels Vollmacht ist abgeschlossen, noch bevor die Karte überhaupt die Abholstelle erreicht;
  • Der Gründer ist eine juristische Person. Wenn ein ausländisches Unternehmen Anteilseigner einer estnischen OÜ wird, ist der notarielle Weg die übliche und am besten planbare Option;
  • Mehrere Gründer ohne Karte. Das Warten darauf, dass jeder Mitgründer die E-Residency erhält, dauert Wochen; eine einzige Reise nach Tallinn oder eine Reihe von Vollmachten klärt die Angelegenheit sofort;
  • Eine Grundsatzfrage oder Anforderungen einer Bank oder eines Investors. Eine notariell beglaubigte Transaktion mit Identitätsprüfung durch einen Notar dient als starkes Argument in Verhandlungen mit konservativen Vertragspartnern;
  • Ablehnung oder Verzögerung bei der e-Residency. Der Antrag auf eine Karte wird von der Polizei geprüft, und eine Ablehnung ist möglich – der notarielle Weg steht jedem offen.

Wichtig: Die e-Residency ist auch nach der Registrierung noch nützlich – zum Unterzeichnen von Jahresberichten und zum Vornehmen von Änderungen im Register. Ein gängiges, optimales Szenario: Registrieren Sie sich jetzt über einen Notar und beantragen Sie gleichzeitig die Karte. Wenn Sie die Karte bereits besitzen, ist der Online-Weg schneller und kostengünstiger.

Wie funktioniert die Registrierung durch einen Bevollmächtigten?

Wie funktioniert die Registrierung durch einen Bevollmächtigten?

Unternehmensgründung in Estland: Die Erstellung einer Vollmacht ist ein Vorgang, der in Ihrem Namen von einem bevollmächtigten Vertreter durchgeführt wird. So funktioniert es:

  1. Wir erstellen einen Entwurf für eine Vollmacht – zweisprachig (estnisch und in Ihrer Sprache) –, in dem der genaue Umfang der Befugnisse festgelegt ist: Unterzeichnung der Gründungsunterlagen, Einreichung des Antrags, Entrichtung der Gebühr sowie Registrierung der Adresse und der Kontaktperson;
  2. Sie lassen die Vollmacht von einem Notar in Ihrem eigenen Land beglaubigen und – in den meisten Ländern – gemäß dem Haager Übereinkommen mit einer Apostille versehen;
  3. Eine Ausnahme gilt für Vereinbarungen über Rechtshilfe: In Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine beglaubigte Vollmachten werden in Estland ohne Apostille akzeptiert – das spart Gründern aus diesen Ländern Zeit und Geld;
  4. Das Original der Vollmacht wird per Kurier an uns gesendet;
  5. Unser Rechtsanwalt wickelt die Transaktion bei einem estnischen Notar ab und reicht die Unterlagen beim Register ein – Sie erhalten eine Bescheinigung, die die Gründung der Gesellschaft bestätigt.

Die Vollmacht gilt ausschließlich im Rahmen der festgelegten Befugnisse: Der Bevollmächtigte darf die Grenzen dessen, was Sie schriftlich genehmigt haben, nicht überschreiten, und der Notar prüft den Umfang der Befugnisse vor der Transaktion.

Wer kann eine OÜ bei einem Notar anmelden, und was ist dafür erforderlich (für Nichtansässige)?

Wer kann eine OÜ bei einem Notar anmelden, und was ist dafür erforderlich (für Nichtansässige)?

Die Gründung einer Gesellschaft in Estland über einen Notar für Nichtansässige steht Gründern aus jedem Land offen: Das estnische Recht erlaubt eine 100-prozentige ausländische Beteiligung, und die Mitglieder des Vorstands müssen nicht in Estland ansässig sein. Die Anforderungen an die Gründer sind minimal:

  • Ein gültiger Reisepass (bei persönlicher Vorsprache das Original mitbringen; bei Nutzung einer Vollmacht eine notariell beglaubigte Kopie);
  • Angaben zur KYC-Prüfung: Als lizenzierter Anbieter führen wir vor der Transaktion eine Identifizierung der Gründer und der wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) durch – dies ist eine Anforderung gemäß der estnischen Geldwäschegesetzgebung;
  • Festlegung der Unternehmensdaten: Name (wir prüfen die Verfügbarkeit im Register), gezeichnetes Kapital (ab 0,01 €), Zusammensetzung des Vorstands und Tätigkeitsbereich;
  • Sitz und Ansprechpartner – zwingende lokale Anforderungen für ein Unternehmen mit einem im Ausland ansässigen Vorstand; wir regeln dies im Rahmen unserer Dienstleistungen zeitgleich mit der Transaktion.

Estnischkenntnisse sind nicht erforderlich: Bei persönlichen Transaktionen arbeitet der Notar mit einem Dolmetscher zusammen (den wir organisieren), und im Falle einer Vollmacht werden alle Dokumente in estnischer Sprache von unserem Rechtsanwalt unterzeichnet.

Welche weiteren Dienstleistungen bieten Sie an?

Welche weiteren Dienstleistungen bieten Sie an?

  • Unternehmensgründung in Estland (ein Überblick über alle Möglichkeiten)
  • Gründung über die E-Residency (vollständig online)
  • Vorgefertigte Unternehmen in Estland
  • Dienstleistungen rund um den Firmensitz und Ansprechpartner
  • Buchhaltungsdienstleistungen und Umsatzsteueranmeldung
  • Jahresabschluss (majandusaasta aruanne)
  • Rechtsdienstleistungen in Estland

Die notarielle Eintragung ist der erste Schritt, nach dem für ein nicht ansässiges Unternehmen sofort laufende Verpflichtungen entstehen: eine gültige Anschrift, eine Kontaktperson, Buchführung und Jahresberichterstattung. Wenn Sie all dies ab dem Zeitpunkt der Transaktion über einen einzigen Anbieter regeln, verfügen Sie vom ersten Tag an über ein Unternehmen mit einem einwandfreien Profil im Register – und dies wirkt sich direkt auf den Onboarding-Prozess bei Banken aus.

Notarielle Beurkundung einer Unternehmensgründung in Estland: Ablauf, Unterlagen, Kosten und Fristen

Die notariell beglaubigte Unternehmensgründung ist die älteste und vielseitigste Methode im estnischen Gesellschaftsrecht: Sie kommt ohne digitale Ausweise aus, steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen aus jedem Land offen und bietet eine zusätzliche Sicherheitsstufe für die Transaktion. Schauen wir uns den Ablauf im Detail an.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

  1. Unternehmensdaten: Name (Abgleich mit dem Handelsregister), gezeichnetes Kapital, Eigentümerstruktur, Zusammensetzung der Geschäftsführung, EMTAK-Wirtschaftszweigcode;
  2. Vorbereitung der Unterlagen. Gesellschaftsvertrag, Gründungsbeschluss, Antrag auf Eintragung ins Handelsregister – in estnischer Sprache gemäß den Anforderungen des Notars und des RIK;
  3. Wahl der Vorgehensweise. Persönlicher Termin: Wir vereinbaren einen Termin bei einem Notar in Tallinn; die Transaktion dauert etwa eine Stunde. Vollmacht: Wir erstellen die Vollmacht; Sie unterzeichnen sie zu Hause; unser Anwalt wickelt die Transaktion ab;
  4. Notarielle Beurkundung. Der Notar überprüft die Identitäten (bzw. die Befugnis gemäß der Vollmacht), beglaubigt die Gründungsunterlagen und reicht den Antrag beim Handelsregister ein;
  5. Zahlung der Gebühren. Die staatliche Registrierungsgebühr beträgt 265 €; das Notarhonorar richtet sich nach der Höhe des genehmigten Kapitals;
  6. Eintragung ins Register. In der Regel erhält das Unternehmen innerhalb von 1–5 Werktagen eine Registrierungsnummer, und Sie können dann ein Bankkonto eröffnen, sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen und Ihre Buchhaltung einrichten.

Unterlagen und Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft in Estland unter Hinzuziehung eines Notars – eine kurze Auflistung: ein gültiger Reisepass für jeden Gründer und jedes Vorstandsmitglied; bei einer Fernregistrierung – eine notariell beglaubigte und (für die meisten Länder) mit Apostille versehene Vollmacht mit einer beglaubigten Kopie des Reisepasses; für einen Gründer, der eine juristische Person ist – ein Auszug aus dem Handelsregister und Dokumente, die die Zeichnungsberechtigung bestätigen (apostilliert, mit beglaubigter Übersetzung); Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern für KYC-Zwecke; eine eingetragene Anschrift und eine Kontaktperson in Estland. Dokumenten, die nicht in estnischer Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte Übersetzung beigefügt werden – dies organisieren wir im Rahmen unserer Dienstleistung.

Ist es möglich, den notariellen Vorgang online abzuschließen?

Eine Frage zur Online-Unternehmensregistrierung erfordert eine ehrliche Antwort: Ein vollständiger Videotermin mit einem estnischen Notar über das e-notar-Portal steht nur denjenigen zur Verfügung, die bereits über eine estnische digitale ID verfügen – eine ID-Karte oder eine E-Residency. Bestimmte notarielle Handlungen können per Videokonferenz über estnische Botschaften durchgeführt werden, doch die Liste dieser Handlungen ist begrenzt.

Die praktische Schlussfolgerung lautet: Wenn Sie keine e-Residency-Karte besitzen, steht Ihnen der „Online-Notar“-Service noch nicht zur Verfügung – doch das ist kein Problem, denn mit einer Vollmacht (PoA) lässt sich dasselbe Ergebnis ohne persönlichen Besuch erzielen: Sie lassen die Vollmacht von einem Notar in Ihrem Heimatland beglaubigen, und der Rest erfolgt in Estland, ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen. Und wenn Sie einen Personalausweis besitzen, ist es schneller und kostengünstiger, die Eintragung direkt über das e-Business-Register vorzunehmen und den Notar dabei ganz zu umgehen.

Kosten der Registrierung über einen Notar im Jahr 2026 

Die Kosten für die Eintragung über einen Notar im Jahr 2026 setzen sich aus festen staatlichen Gebühren und Dienstleistungen zusammen:

KostenpostenReise nach TallinnPer Vollmacht
Staatliche Registrierungsgebühr265 €265
NotargebührGemäß der Gebührenordnung, abhängig vom KapitalDerselbe Betrag, zuzüglich der Beglaubigung der Vollmacht durch Ihren Notar
Apostille auf der Vollmacht—Gemäß den Gebühren Ihres Landes (nicht erforderlich für LT, LV, PL, UA)
Kurierversand der Vollmacht—Zu den Tarifen des Kurierdienstes
Komplettdienstleistungenab 100 €ab 250 €

Fristen: Wie lange dauert das notarielle Verfahren?

  • Bei einem persönlichen Besuch: Vorbereitung der Unterlagen 2–4 Tage → Abwicklung der Transaktion an einem Tag → Eintragung ins Register 1–5 Werktage.
  • Per Vollmacht: Erstellung des Vollmachtsentwurfs 1–2 Tage → Beglaubigung und Apostille in Ihrem Land 2–7 Tage → Kurierversand 2–5 Tage → Transaktion und Eintragung 1–5 Tage; insgesamt – in der Regel 5–10 Werktage.

Zum Vergleich: Das Warten auf die e-Residency-Karte verlängert den Online-Weg um 4–6 Wochen – wenn es also auf Zeit ankommt, ist der notarielle Weg in der Regel schneller.

Häufig gestellte Fragen

Ja, auf jeden Fall: entweder bei einem Notar während eines Besuchs in Tallinn oder aus der Ferne mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht. Eine e-Residency-Karte ist für die Registrierung nicht erforderlich – sie ist lediglich eine der Möglichkeiten, Dokumente zu unterzeichnen. Viele Kunden registrieren sich über eine Vollmacht und beantragen gleichzeitig die e-Residency, um die künftige Führung des Unternehmens zu erleichtern.
Nein, nicht, wenn Sie sich für die Option mit Vollmacht entscheiden: Sie lassen die Vollmacht von einem Notar in Ihrem eigenen Land beglaubigen, und unser Anwalt wickelt die Transaktion mit einem estnischen Notar ab. Sie müssen nur anreisen, wenn Sie sich für die Option mit persönlicher Anwesenheit entscheiden – und in diesem Fall kann alles an einem einzigen Tag erledigt werden.
Für die meisten Länder gilt dies gemäß dem Haager Übereinkommen. Eine Ausnahme bilden Länder, mit denen Estland Rechtshilfeabkommen geschlossen hat: Vollmachten aus Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine werden ohne Apostille akzeptiert. Zusammen mit dem Vollmachtsentwurf stellen wir Ihnen genaue Anweisungen zum Beglaubigungsverfahren für Ihr Land zur Verfügung.
Komplettservice – ab 890 €, wenn Sie persönlich anwesend sind, und ab 1.090 € bei Vollmacht; die staatliche Gebühr in Höhe von 265 € sowie die estnischen Notargebühren sind darin enthalten. Die Kosten für die Beglaubigung der Vollmacht durch Ihren Notar, die Apostille und den Kurierversand sind separat zu entrichten – diese Beträge hängen von Ihrem Land ab.
Persönlich: Der Vorgang dauert einen Tag; die Gesellschaft wird innerhalb von 1–5 Werktagen registriert. Per Vollmacht: 5–10 Werktage für den gesamten Vorgang, einschließlich der Beglaubigung und des Versands der Vollmacht. Dies geht schneller, als auf die Ausstellung Ihrer e-Residency-Karte zu warten (4–6 Wochen), falls Sie noch keine besitzen.
Ja – und für juristische Personen, die als Gründer auftreten, ist das notarielle Verfahren die Standardvorgehensweise. Sie benötigen einen Auszug aus dem Handelsregister, Unterlagen zum Nachweis der Zeichnungsbefugnis (mit Apostille und beglaubigter Übersetzung) sowie Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern für die KYC-Prüfung.
Nein. Bei einer privaten Transaktion arbeitet der Notar mit einem Dolmetscher zusammen, den wir vermitteln; im Falle einer Vollmacht unterzeichnet unser Rechtsanwalt die Dokumente im Rahmen der Vollmacht auf Estnisch. Sie erhalten im Vorfeld Entwürfe aller Dokumente zusammen mit deren Übersetzungen.
Beide Verfahren sind rechtlich gleichwertig – das Ergebnis ist dasselbe: Das Unternehmen wird in das Handelsregister eingetragen. Eine Vollmacht gilt streng innerhalb der Grenzen der festgelegten Befugnisse, und ein Notar prüft diese vor der Transaktion. Die Wahl hängt vom Zeitaufwand ab und davon, ob Sie eine Karte besitzen: Wenn Sie eine Karte haben, ist die Online-Option schneller; wenn Sie keine Karte haben, ist eine Vollmacht schneller, als auf eine Karte zu warten.
Von einem Experten bestätigt
Jana Kamoza
  • Jana Kamoza
  • Geschäftsführer und Rechtsberater bei eBusiness Solutions OÜ
  • Über 6 Jahre Erfahrung in den Bereichen Corporate Services, Compliance und internationales Geschäft
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Gründung einer OÜ bei einem Notar – keine E-Residency erforderlich und keine Wartezeit

Bitte teilen Sie uns mit, aus welchem Land Sie kommen und ob Sie einen Besuch in Tallinn planen. Innerhalb eines Werktags senden wir Ihnen einen Ablaufplan (für Ihren Besuch oder die Vollmacht), einen auf Ihr Land zugeschnittenen Vollmachtsentwurf und einen Festpreis zu.

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Gründung einer OÜ bei einem Notar – keine E-Residency erforderlich und keine Wartezeit