
Die Gründung einer OÜ über einen Notar ist der traditionelle Weg zur Gründung eines estnischen Unternehmens und steht jedem offen: Eine E-Residency-Karte ist nicht erforderlich, und Staatsangehörigkeit sowie Wohnort der Gründer spielen keine Rolle. Die notarielle Beurkundung kann auf zwei Arten erfolgen – persönlich in Tallinn bei einem einzigen Besuch oder vollständig aus der Ferne mittels einer notariellen Vollmacht, wobei unser Anwalt die Beurkundung im Notariat durchführt. Die Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt innerhalb von 1–5 Werktagen nach der Beurkundung.
Wir organisieren die schlüsselfertige notarielle Eintragung eines Unternehmens in Estland: Wir erstellen die Gründungsunterlagen und den Entwurf einer Vollmacht in der erforderlichen Sprache, vereinbaren einen Termin beim Notar, führen die Transaktion durch (mit Unterstützung und Übersetzung – oder in Ihrem Namen per Vollmacht), entrichten die Gebühren und erfüllen umgehend die für Nichtansässige vorgeschriebenen Anforderungen – einen Sitz der Gesellschaft und eine Kontaktperson. Für Sie ist dies der direkteste Weg zur Gründung eines Unternehmens in der EU, wenn Sie keine E-Residency besitzen und nicht 4–6 Wochen darauf warten möchten.
| Thema | Praktische Erläuterung |
|---|---|
| Für wen ist dies gedacht | Gründer ohne E-Residency; Personen, die ein notariell beglaubigtes Dokument bevorzugen oder nicht auf die Ausstellung der Karte warten möchten |
| Zwei Möglichkeiten | Persönlich bei einem Notar in Tallinn (1 Besuch) oder aus der Ferne über eine notariell beglaubigte Vollmacht |
| Zeitaufwand | Persönlich: Abwicklung innerhalb eines Tages, die Registrierung dauert 1–5 Werktage. Per Vollmacht: 5–10 Werktage, einschließlich der Zeit für den Versand der Dokumente |
| Vollmacht | Muss von einem Notar in Ihrem Land beglaubigt werden; für die meisten Länder ist eine Apostille erforderlich |
| Ohne Apostille | Vollmachten aus Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine werden ohne Apostille akzeptiert (Rechtshilfeverträge) |
| Fernbeglaubigung | Videoberatung mit einem estnischen Notar (Fernbeglaubigung) – über das e-notar-Portal, wenn Sie im Besitz eines estnischen Personalausweises oder einer e-Residency sind; bestimmte Verfahren – bei estnischen Botschaften |
| Staatliche Gebühren und Entgelte | Eintragungsgebühr: 265 € + Notargebühr (abhängig von der Höhe des Kapitals) |
| Eigentumsverhältnisse und Geschäftsführung | 100 % ausländisches Eigentum; kein ansässiger Geschäftsführer erforderlich |
| Vorgeschriebene Anforderungen | Ein eingetragener Firmensitz in Estland und ein Ansprechpartner für den Vorstand im Ausland – wir kümmern uns bei Abschluss der Transaktion darum |

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Berater jederzeit gerne zur Verfügung! Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob in Ihrer Situation eine Vollmacht oder das Abwarten auf die E-Residency schneller wäre, reichen Sie bitte eine Anfrage ein – unsere Experten vergleichen dann kostenlos die verschiedenen Optionen hinsichtlich Zeitaufwand und Kosten.

Die Gründung eines Unternehmens in Estland ohne E-Residency ist für gut die Hälfte aller Gründer ein gängiges Szenario, und hier sind einige typische Fälle, in denen der notarielle Weg vorzuziehen ist:
Wichtig: Die e-Residency ist auch nach der Registrierung noch nützlich – zum Unterzeichnen von Jahresberichten und zum Vornehmen von Änderungen im Register. Ein gängiges, optimales Szenario: Registrieren Sie sich jetzt über einen Notar und beantragen Sie gleichzeitig die Karte. Wenn Sie die Karte bereits besitzen, ist der Online-Weg schneller und kostengünstiger.

Unternehmensgründung in Estland: Die Erstellung einer Vollmacht ist ein Vorgang, der in Ihrem Namen von einem bevollmächtigten Vertreter durchgeführt wird. So funktioniert es:
Die Vollmacht gilt ausschließlich im Rahmen der festgelegten Befugnisse: Der Bevollmächtigte darf die Grenzen dessen, was Sie schriftlich genehmigt haben, nicht überschreiten, und der Notar prüft den Umfang der Befugnisse vor der Transaktion.

Die Gründung einer Gesellschaft in Estland über einen Notar für Nichtansässige steht Gründern aus jedem Land offen: Das estnische Recht erlaubt eine 100-prozentige ausländische Beteiligung, und die Mitglieder des Vorstands müssen nicht in Estland ansässig sein. Die Anforderungen an die Gründer sind minimal:
Estnischkenntnisse sind nicht erforderlich: Bei persönlichen Transaktionen arbeitet der Notar mit einem Dolmetscher zusammen (den wir organisieren), und im Falle einer Vollmacht werden alle Dokumente in estnischer Sprache von unserem Rechtsanwalt unterzeichnet.

Die notarielle Eintragung ist der erste Schritt, nach dem für ein nicht ansässiges Unternehmen sofort laufende Verpflichtungen entstehen: eine gültige Anschrift, eine Kontaktperson, Buchführung und Jahresberichterstattung. Wenn Sie all dies ab dem Zeitpunkt der Transaktion über einen einzigen Anbieter regeln, verfügen Sie vom ersten Tag an über ein Unternehmen mit einem einwandfreien Profil im Register – und dies wirkt sich direkt auf den Onboarding-Prozess bei Banken aus.
Die notariell beglaubigte Unternehmensgründung ist die älteste und vielseitigste Methode im estnischen Gesellschaftsrecht: Sie kommt ohne digitale Ausweise aus, steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen aus jedem Land offen und bietet eine zusätzliche Sicherheitsstufe für die Transaktion. Schauen wir uns den Ablauf im Detail an.
Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft in Estland unter Hinzuziehung eines Notars – eine kurze Auflistung: ein gültiger Reisepass für jeden Gründer und jedes Vorstandsmitglied; bei einer Fernregistrierung – eine notariell beglaubigte und (für die meisten Länder) mit Apostille versehene Vollmacht mit einer beglaubigten Kopie des Reisepasses; für einen Gründer, der eine juristische Person ist – ein Auszug aus dem Handelsregister und Dokumente, die die Zeichnungsberechtigung bestätigen (apostilliert, mit beglaubigter Übersetzung); Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern für KYC-Zwecke; eine eingetragene Anschrift und eine Kontaktperson in Estland. Dokumenten, die nicht in estnischer Sprache verfasst sind, muss eine beglaubigte Übersetzung beigefügt werden – dies organisieren wir im Rahmen unserer Dienstleistung.
Eine Frage zur Online-Unternehmensregistrierung erfordert eine ehrliche Antwort: Ein vollständiger Videotermin mit einem estnischen Notar über das e-notar-Portal steht nur denjenigen zur Verfügung, die bereits über eine estnische digitale ID verfügen – eine ID-Karte oder eine E-Residency. Bestimmte notarielle Handlungen können per Videokonferenz über estnische Botschaften durchgeführt werden, doch die Liste dieser Handlungen ist begrenzt.
Die praktische Schlussfolgerung lautet: Wenn Sie keine e-Residency-Karte besitzen, steht Ihnen der „Online-Notar“-Service noch nicht zur Verfügung – doch das ist kein Problem, denn mit einer Vollmacht (PoA) lässt sich dasselbe Ergebnis ohne persönlichen Besuch erzielen: Sie lassen die Vollmacht von einem Notar in Ihrem Heimatland beglaubigen, und der Rest erfolgt in Estland, ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen. Und wenn Sie einen Personalausweis besitzen, ist es schneller und kostengünstiger, die Eintragung direkt über das e-Business-Register vorzunehmen und den Notar dabei ganz zu umgehen.
Die Kosten für die Eintragung über einen Notar im Jahr 2026 setzen sich aus festen staatlichen Gebühren und Dienstleistungen zusammen:
| Kostenposten | Reise nach Tallinn | Per Vollmacht |
|---|---|---|
| Staatliche Registrierungsgebühr | 265 € | 265 |
| Notargebühr | Gemäß der Gebührenordnung, abhängig vom Kapital | Derselbe Betrag, zuzüglich der Beglaubigung der Vollmacht durch Ihren Notar |
| Apostille auf der Vollmacht | — | Gemäß den Gebühren Ihres Landes (nicht erforderlich für LT, LV, PL, UA) |
| Kurierversand der Vollmacht | — | Zu den Tarifen des Kurierdienstes |
| Komplettdienstleistungen | ab 100 € | ab 250 € |
Zum Vergleich: Das Warten auf die e-Residency-Karte verlängert den Online-Weg um 4–6 Wochen – wenn es also auf Zeit ankommt, ist der notarielle Weg in der Regel schneller.
Bitte teilen Sie uns mit, aus welchem Land Sie kommen und ob Sie einen Besuch in Tallinn planen. Innerhalb eines Werktags senden wir Ihnen einen Ablaufplan (für Ihren Besuch oder die Vollmacht), einen auf Ihr Land zugeschnittenen Vollmachtsentwurf und einen Festpreis zu.
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